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Unfallreparatur: Streit um Beilackierung

23.07.2014 16:45 Uhr
Lackierer Spritzpistole Unfallreparatur
Über die Notwendigkeit der Beilackierung bei einem Unfallschaden gehen die Meinungen weit auseinander.
© Foto: spunk74 / Fotolia

Aussagen des Allianz Zentrum für Technik zur Farbtonangleichung sorgen in der Branche für Widerspruch. Die Beilackierung sei inzwischen der Regelfall, betonen ZKF und BVSK.

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Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) kritisieren die Position zur Beilackierung des Allianz Zentrum für Technik (AZT). In einer Stellungnahme forderte der ZKF am Mittwoch "die Anerkennung der Reparaturrealität", die eine Beilackierung immer öfter notwendig mache.

Das AZT hatte in einer technischen Mitteilung den meisten Unfall-Gutachtern die Kompetenz abgesprochen, über die Notwendigkeit einer Farbtonangleichung der angrenzenden Teile zu entscheiden. "Der Lackierfachmann vor Ort ist der Einzige, der die Entscheidung […] treffen kann", heißt es in dem Papier der Versicherungstochter, und zwar erst nach Anmischen der Farbtöne und der Herstellung eines Farbmusterblechs.

"Über den Reparaturumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvoranschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten", erwidert darauf der ZKF in seiner Mitteilung. Eine Abstimmung über diese Frage könne unmöglich während des Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehle.

Noch deutlicher wird der BVSK: Die Beilackierung sei heute der Regelfall in der Unfallschadeninstandsetzung, heißt es in der Verbandsmitteilung. Und weiter: "Ganz offensichtlich will die Allianz über ihre Tochter AZT einerseits den Kfz-Sachverständigen abwerten, andererseits scheut sie sich nicht, mit dieser technischen Mitteilung Beihilfe zu leisten, dass bei fiktiver Abrechnung die objektiv erforderlichen Beilackierungskosten nicht erstattet werden." (ng)

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