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Tödlicher Unfall: Ermittlungen gegen Zetsche eingestellt

20.09.2011 10:49 Uhr
Staatsanwaltschaft: Dieter Zetsche kann nicht für einen tödlichen Unfall auf einer Teststrecke im Emsland verantwortlich gemacht werden.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kann Dieter Zetsche als Daimler-Chef nicht für einen tödlichen Unfall auf einer Teststrecke im Emsland verantwortlich gemacht werden.

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Nach einem tödlichen Unfall auf einer Teststrecke im Emsland hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen Daimler-Chef Dieter Zetsche eingestellt. Bei dem Unfall in Papenburg war im September 2010 ein 27 Jahre alter Ingenieur gestorben. Am Steuer hatte ein Daimler-Praktikant gesessen. Die Eltern des Toten stellten daraufhin Strafanzeige. Ihrer Meinung nach war der Unfall auch auf die Verletzung von Aufsichtspflichten leitender Daimler-Mitarbeiter zurückzuführen. Aus formalen Gründen wurde danach ein Ermittlungsverfahren gegen Daimler-Chef Zetsche eingeleitet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Unglücksfahrer vor Beginn der Testfahrten umfassend eingewiesen und geschult worden. Dem Testleiter zufolge sei der Fahrer gut mit den örtlichen Gegebenheiten klar gekommen und sei nicht überfordert gewesen. Der Unfall ist der Staatsanwaltschaft zufolge auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen. Der Fahrer habe sich offensichtlich bei hoher Geschwindigkeit durch die Bedienung des Tempomaten ablenken lassen. Der Praktikant war am 21. September 2010 mit mehr als 200 Stundenkilometern in das Auto des Ingenieurs gerast. Das Amtsgericht Papenburg hatte Mitte Juli den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro auf Bewährung verurteilt. (dpa)

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