Das Amtsgericht Heilbronn hat gegen den Unternehmer Reinhold Würth einen Strafbefehl in Höhe von 700 Tagessätzen verhängt. Die konkrete Höhe der Geldstrafe wurde nicht genannt. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Mittwoch mitteilte, sollen Würth und zwei weitere Verantwortliche der Würth-Gruppe von 1999 bis 2001 in mehreren Fällen Steuern hinterzogen haben. Firmenchef Würth (73) erklärte, er habe sich nach sehr reiflicher Überlegung bereiterklärt, die Verantwortung "für offensichtlich strittige und komplexe Fragen" der Besteuerung der Würth-Gruppe zu übernehmen. "Damit schütze ich mein Unternehmen nicht zuletzt vor den belastenden Auswirkungen langjähriger Prozesse und Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit", so Würth. Er hatte sich nach einer Durchsuchung der Steuerfahnder im September 2006 gegen die Anschuldigungen gewehrt und erklärt, es gehe allenfalls um Nachlässigkeiten bei Abrechnungen. Würth soll Steuern hinterzogen haben, indem für den Gesamtkonzern angefallene Kosten nicht den jeweils verursachenden Konzerngesellschaften zugeordnet wurden, sondern im Wesentlichen nur bei einer Gesellschaft gewinnbringend verbucht wurden. Bei der Bemessung der Geldstrafen habe man berücksichtigt, dass der Steuerschaden wiedergutgemacht wurde, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsverfahren gegen drei weitere Vertreter von Gesellschaften der Würth-Gruppe wurde gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 1,5 Millionen Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen eingestellt. (dpa)
Steuerhinterziehung: Reinhold Würth vorbestraft

Der Unternehmer Reinhold Würth wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Heilbronn wegen Steuerhinterziehung vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unternehmer zur Last gelegt, mit zwei Mitarbeitern zwischen den Jahren 1999 und 2001in mehreren Fällen Steuern hinterzogen zu haben.