Auch wenn es in den vergangenen Monaten ruhig um Kreditverkäufe geworden war, das Thema ist damit keineswegs vom Tisch. Das "Auslagern" von Krediten wird Betriebsinhaber auch zukünftig begleiten. Nach wie vor ist es daher wichtig, sich bei bereits bestehenden oder neu abzuschließenden Kreditverträgen möglichst weitgehend abzusichern. Dabei kann eine verbindliche Erklärung des Kreditgebers helfen, die einen Weiterverkauf bereits im Vorfeld kategorisch ausschließt bzw. zumindest die Bedingungen klar definiert, zu denen eine solche Transaktion möglich ist. Unternehmer, die das Ganze erst einmal auf sich zukommen lassen wollen, müssen damit rechnen, dass sie es plötzlich mit einem anderen Kreditgeber zu tun haben. Ob dieser Kreditgeber dann die gleiche Verlässlichkeit wie das bisherige Bankinstitut an den Tag legt, ist naturgemäß keineswegs sicher. Immerhin scheint es seitens der Kreditwirtschaft und der Politik aber Bestrebungen zu geben, Transparenz und Vorgehensweise der Finanzbranche bei diesem wichtigen Thema schrittweise zu verbessern. (Michael Vetter)
Rückkehr der Kreditverkäufe
Die Finanzkrise scheint vergessen, Kreditverkäufe sind aber keineswegs vom Tisch. Es bleibt beim Vertragsabschluss somit essenziell, sich möglichst weitgehend abzusichern, rät der asp-Finanzexperte.