Betriebsinhaber, die über eine Ergänzung ihrer finanziellen Altersvorsorge nachdenken, sollten sich mit den Details der so genannten "Riester-Rente" befassen. Da als Voraussetzung zur Riester-Rente grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht bestehen muss, kann gegebenenfalls der Ehepartner helfen: ist nämlich einer von beiden, etwa die Ehefrau im Betrieb des Mannes, rentenversicherungspflichtig beschäftigt, bestehen gute Chancen auf Grund- und Kinderzulage bzw. auf den steuerlichen Sonderausgabenabzug. Je nach Förderumfang kann somit im Laufe der Jahre ein durchaus interessantes Finanzpolster zur Abrundung der späteren Rente aufgebaut werden. Betriebsinhaber, die sich für Einzelheiten interessieren, sollten sich bei ihrer Hausbank oder bei einem Versicherer nach den individuellen Fördervoraussetzungen erkundigen. Unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de sind im Internet weitere Deatils abrufbar. (mv)
Riester-Rente als Altersabsicherung
Ist der Ehepartner im Familienunternehmen beschäftigt, bestehen Chancen auf staatliche Zulagen