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Politik: Wann kommt die Winterreifenpflicht?

04.11.2010 01:44 Uhr
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Wirbel um die neue Winterreifenpflicht: Kommt sie bereits am Wochenende?
© Foto: Continental

Nach Informationen des BRV soll nun doch schon am morgigen Freitag die umstrittene Regelung im Bundesrat behandelt werden. Das Verkehrsministerium hat der Länderkammer eine modifizierte StVO-Änderung zugeleitet.

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Eine nochmals geänderte Variante der Winterreifenpflicht soll nach Informationen des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) am 5. November im Bundesrat verabschiedet werden. "Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung über die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung beschließen wird", heißt es in einem Rundschreiben, das heute an die Mitglieder gemailt wurde. Würde die Änderungsverordnung von der Länderkammer durchgewunken, sähe der erste Satz des §2 Absatz 3a StVO künftig wie folgt aus: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)." Im ersten Entwurf hatte sich das federführende Bundesverkehrsministerium im Bezug auf die notwendigen Reifeneigenschaften noch auf die ab 1. November 2011 geltende EU-Verordnung Nr. 661/2009 bezogen. Nun schwenkte sie auf die noch bis 1. November 2017 gültige Richtlinie 92/23/EWG um (Wortlaut s.u. unter "Mehr im Netz"). "Auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein", heißt es explizit in den Erläuterungen zur Änderungsverordnung (Wortlaut ebenfalls unten unter "Mehr im Netz"). Die vielfach geforderte Festlegung einer Mindestprofiltiefe von vier Millimeter für Winterpneus ist dagegen nicht Bestandteil der neuen Regelung. "Hierzu erfolgte seitens des Ministeriums der Hinweis, dass dieses Thema Gegenstand einer Änderung der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) sein müsste und im Zuge der Beratungen der Änderung der StVO am 5. November nicht Bestandteil einer Beschlussfassung sein könnte. Insofern bedarf es bezüglich der Erhöhung der Mindestprofiltiefe einer neuen verbandlichen Initiative, die wir zu gegebener Zeit einleiten werden", heißt es abschließend im BRV-Rundschreiben. (ng)

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