Ein Autolackierer darf auch weiterhin mit dem Slogan "Lackdoktor" werben. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena hervor (Az.: 2 U 402/05). Der Begriff sei lediglich ein Wortspiel, nicht aber irreführend, berichtete das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). Ähnlich wie bei dem "Puppendoktor" oder "PC-Doktor" werde deshalb kein akademischer Grad vorgegaukelt, heißt es weiter. (ds)
"Lackdoktor" kein irreführender Begriff

Urteil: Durch Wortspiel wird kein akademischer Grad vorgegaukelt