Kompromiss: Punktereform kann in Kraft treten

05.07.2013 11:46 Uhr
Auf Drängen des Bundesrats werden Fahreignungsseminare inhaltlich gestrafft, so dass sie auch günstiger werden.

Mit dem Ja des Bundesrats ist die Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei nun endgültig beschlossene Sache. Greifen sollen die neuen Regeln zum 1. Mai 2014.

Autofahrer in Deutschland müssen sich zum 1. Mai 2014 auf ein neues Punktesystem für schwere Verstöße am Steuer einstellen. Nach monatelangen Diskussionen machte der Bundesrat am Freitag den Weg für einen Kompromiss frei, mit dem die Flensburger Verkehrssünderdatei nach mehr als 50 Jahren grundlegend umgebaut wird. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.

Bestehen bleibt eine Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Gespeicherte Punkte sollen jeweils separat verjähren. Eine Punkte-Amnestie gibt es nicht. Auf den Kompromiss hatte sich der Vermittlungsausschuss erst Ende Juni verständigt, nachdem die rot-grün dominierte Länderkammer das vom Bundestag beschlossene Gesetz gestoppt hatte. Mit dem Konzept soll das Punktesystem laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) einfacher, durchschaubarer und gerechter werden. Der Bundestag hatte die Änderungen kurz vor dem Bundesrat gebilligt.

In die Datei aufgenommen werden sollen künftig überwiegend nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Folgen für einen Teil der in Flensburg gespeicherten 47 Millionen Punkte. Gelöscht werden sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt. Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen.

Neukonzeption der Fahreignungsseminare

Die übrigen Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet. So werden gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte. Bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.

Neu konzipiert werden Fahreignungsseminare, die pädagogische und psychologische Elemente kombinieren sollen. Auf Drängen des Bundesrats werden sie inhaltlich gestrafft. Dadurch sollen sie nicht wie erwartet bis zu 600 Euro teuer sein, nachdem bisher etwa 200 Euro fällig sind. Die Seminare sollen nach fünf Jahren überprüft werden. Zudem werden auch bestimmte nicht-sicherheitsrelevante Verstöße mit je einem Punkt in den Katalog aufgenommen, etwa Fahrerflucht nach Unfällen sowie das Zuparken von Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten. (dpa)

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