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Kia: Sieben Jahre Garantie für alle Modelle

05.01.2010 21:11 Uhr
Kia Garantie
Für jedes nach dem 1. Januar 2010 neu zugelassene Kia-Fahrzeug gilt eine Sieben-Jahres-Garantie.
© Foto: Kia

Der koreanische Automobilhersteller gewährt ab sofort sieben Jahre Garantie für die gesamte Modellpalette. Das Angebot gilt in mehr als 20 europäischen Ländern und für jedes nach dem 1. Januar 2010 neu zugelassene Auto.

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Kia Motors gewährt ab sofort sieben Jahre Garantie für die gesamte Modellpalette vom Kleinwagen Picanto bis zum SUV Sorento. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, soll die neue Garantie in mehr als 20 europäischen Ländern (darunter Deutschland und alle größeren Märkte) und für jedes nach dem 1. Januar 2010 neu zugelassene Kia-Fahrzeug gelten. Damit möchte die Marke die umfassendste Neuwagen-Garantie auf dem europäischen Automobilmarkt anbieten. Sie ähnelt der 7-Jahres-Garantie, die Kia bereits seit Ende 2006 für den in Europa produzierten und erfolgreichen Kompaktwagen cee’d gewährt. "Diese Garantie wird neue Kunden in die Verkaufsräume der Kia-Händler führen und den Absatz im Jahr 2010 und darüber hinaus erhöhen", ist Paul Philpott, Chief Operating Officer (COO) von Kia Motors Europe, überzeugt. Mit dieser Zusatzleistung strebt der koreanische Hersteller an, bei der Kundenzufriedenheit weltweit die Nummer eins unter den Automobilherstellern zu werden. Zudem soll sich laut Philpott die neue Kia-Garantie positiv auf den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge auswirken. Die Herstellergarantie beinhaltet nach Angaben des Importeurs sieben Jahre oder 150.000 Kilometer Garantie auf das gesamte Fahrzeug – wobei in den ersten drei Jahren keine Kilometerbegrenzung gilt (ausgenommen Taxen). Hinzu soll je nach Modell eine sieben- bis zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung und eine fünfjährige Lackgarantie kommen. Auf Audio- und Navigationssysteme gewährt Kia drei Jahre Garantie, auf Ersatzteile, Zubehör und Batterien zwei Jahre. Verschleißteile wie Reifen oder Brems- und Kupplungsbeläge sind von der Garantie ausgenommen. Die Garantien sollen bei einem Verkauf auf den neuen Besitzer übertragbar sein, vorausgesetzt das Fahrzeug wurde den Garantiebedingungen gemäß gewartet. (ok)

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