Der 16. April 2003 hätte ein entscheidendes Datum für die in drei Jahren geplante Integration der Achsdämpfungsprüfung (Stoßdämpferwirkungsprüfung) in den Umfang der Hauptuntersuchung (HU) sein können. Während der heutigen Sitzung bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach sollte der Startschuss für die Erarbeitung des Feinentwurfs der HU-Novellierung, erforderlich für das ab Jahresmitte geplante offizielle Anhörungsverfahren, fallen (vgl. ASP 4/2003, ab Seite 20). Doch VDA, VDIK und ZDK waren nicht bereit, dem Vorhaben zuzustimmen. Der zuvor positiv eingestellte ZDK zog seine Zustimmungszusage zurück. Hintergrund des Rückzugs ist eine von VDA und VDIK vorgelegte Liste mit Mindestbedingungen, bei deren Erfüllung die Verbände nach eigenem Bekunden zur Zustimmung bereit sind. Die Liste enthält eine Fixierung auf das Boge-Prüfverfahren (Resonanzmethode), die nicht zur ZDK-Meinung passt, alle existierenden Prüfmethoden für die Achsdämpfungsprüfung zuzulassen. Auf der nächsten ZDK-Vorstandssitzung am 8. Mai soll darüber beraten werden, ob Werkstätten mit Nicht-Boge-Testern nun doch die Investition in einen neuen Tester zugemutet werden kann. VDA und VDIK gaben kein eindeutiges Votum ab und wollen zunächst abwarten, welche Ergebnisse der unter Federführung einer Prüforganisation neu ins Leben gerufene Arbeitskreis zur Erstellung eines Vergleichsgeräts und einer Bauvorschrift für Achsdämpfungstester bringt. Das Vergleichsgerät, so weit ist man sich doch einig, soll auf dem modifizierten Boge-Prüfverfahren beruhen und als eine Art „Urmeter" der Achsdämpfungsprüfung gelten. Der große Arbeitskreis zur Integration der Achsdämpfungsprüfung in den Umfang der Hauptuntersuchung ruht somit. (pd)
Kein Fortschritt bei der Integration der Achsdämpfungsprüfung in den Umfang der HU
VDA, VDIK und ZDK lehnen Vorhaben ab / ZDK zieht Zustimmungszusage zurück