Durchschnittlich 150.000 Fahrzeugbriefe (bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II) werden jährlich als verloren gemeldet und durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten. Die Aufbietung ist die öffentliche Bekanntmachung der Nummer eines in Verlust geratenen Dokuments. Auf diese Weise wird ein eventueller Besitzer des Dokuments aufgefordert, es zur Sicherung seiner Ansprüche am Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzulegen. Dieses Prozedere ist laut einer Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts vom Montag neu gestaltet und erheblich verkürzt worden. Seit 1. Mai veröffentlicht der Verkehrsblatt-Verlag die Seriennummern abhanden gekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II) im Internet. Die Publikation im "Elektronischen Verkehrsblatt" verkürze den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen. Die Zulassungsbehörden könnten fortan den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen, hieß es. (ng)
KBA: Schnellere Erneuerung verlorener Fahrzeugpapiere

Durch die so genannte Aufbietung der Nummern als verloren gemeldeter ZB II im Internet kann laut Behörde das Verfahren der Neuausstellung von bis zu sechs auf nun zwei Wochen verkürzt werden.