Im Tauziehen um einen Nachfolger für das bisherige Klimaanlagen-Kältemittel R-134a wächst der Druck auf die Autobauer, speziell auf die Daimler AG. Der Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter, Lutz Knopek (FDP), erklärte Ende November nach einer Sitzung des Umweltausschusses, er erwarte vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), "dass es europäisches Recht in Deutschland uneingeschränkt durchsetzt" und nicht gesetzeskonformen Modellen die Typgenehmigung entzieht.
Die Daimler-Entscheidung, den designierten Nachfolger R-1234yf aus Sicherheitsgründen nicht zu verwenden, sei "vor allem Ausdruck von Versäumnissen in der Vergangenheit". Die Autoindustrie habe sechs Jahre Zeit gehabt, die Richtlinie 2006/40/EG umzusetzen, die Kältemittel mit einem niedrigeren Treibhauspotenzial vorschreibt. "Falsche unternehmerische Entscheidungen sind keine Rechtfertigung für Gesetzesbruch", erklärte Knopek. Gegebenenfalls müssten betroffene Hersteller darauf verzichten, ihre neuen Modelle mit Klimaanlagen auszustatten.
Auch eine Sprecherin der EU-Kommission deutete gegenüber asp-Online bereits an, dass eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für R-134a über den 31. Dezember hinaus für die Verantwortlichen in Brüssel nicht in Frage kommt. Sie sei damals ausschließlich mit den Lieferschwierigkeiten der Hersteller von R-1234yf begründet worden. Diese seien nun behoben, so dass es keinen Grund für eine weitere Verlängerung gebe. Ohnehin schreibe die Richtlinie kein bestimmtes Kältemittel vor, sondern nur ein umweltfreundlicheres.
Stefan Oltmanns