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Jahreswagen: Finanzministerium prüft BFH-Urteil

27.08.2009 14:43 Uhr
Bundesfinanzhof
Das Finanzministerium will das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (im Bild) zu Steuervorteilen für Mitarbeiter von Auto-Konzernen prüfen
© Foto: Bundesfinanzhof

Neues Konjunkturprogramm nach Ende der Abwrackprämie? Führende Unions-Politiker sowie die Autoindustrie fordern rasche Korrekturen der Besteuerungspraxis für Jahreswagen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof die restriktive Besteuerung von Rabatten für Beschäftigte der Autobauer gekippt.

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Beschäftigte von Auto-Konzernen können mit steuerlichen Erleichterungen beim Pkw-Kauf rechnen. Entsprechende Forderungen des Bundesfinanzhofes (BFH) prüft das Bundesfinanzministerium. Das jüngste Urteil des BFH zu Steuervorteilen für Mitarbeiter von Auto-Konzernen sei im Detail zu prüfen, hieß es am Donnerstag im Ministerium in Berlin. "Für eine endgültige Bewertung des Urteils wird zeitnah eine Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder stattfinden." Führende Unions-Politiker sowie die Autoindustrie fordern rasche Korrekturen der Besteuerungspraxis. Dabei geht es auch um eine neue Regelung zur Absatzförderung nach Auslaufen der Abwrackprämie (wir berichteten). Der BFH hatte die restriktive Besteuerung von Rabatten für Beschäftigte von Automobilkonzernen gekippt. Nach dem Urteil der obersten Finanzrichter in München darf der Fiskus nicht mehr die Differenz zwischen Listen- und Mitarbeiterpreis besteuern. Lediglich die Differenz zu dem im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Preis sei ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Der Bund prüft, inwieweit das Urteil von der geltenden Verwaltungsauffassung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen durch Mitarbeiter von Auto-Konzerne abweiche. Der Automobilverband VDA sieht sich durch das Münchner Urteil bestätigt. Der Richterspruch belege, dass es nicht um Steuervorteile oder Subventionen gehe. Der geldwerte Vorteil für Mitarbeiter gegenüber den marktüblichen Preisen liege im Einzelfall real bei null Euro, erklärte ein VDA-Sprecher. Der Bruttolistenpreis sei schlicht der falsche Vergleichswert zur Berechnung des geldwerten Vorteils. Der VDA hält mit dem Auslaufen der Abwrackprämie an seiner Forderung nach einer weiteren Absatzförderung fest. Mitarbeiter der Hersteller sollten für den Werksrabatt auf ihre Neuwagen geringer besteuert werden. Grundlage der Berechnung für den geldwerten Vorteil dürfe nicht mehr der Bruttolistenpreis sein, sondern der ohne großen Nachdruck auf dem freien Markt erreichbare Preis des Autos. Zu Beginn der Woche hatte die Unionsfraktion im Bundestag erklärt, diese Idee nicht weiter verfolgen zu wollen. (dpa)

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