Pkw oder Lkw? Das ist die Frage, die zurzeit zahlreiche Halter von Fahrzeugen mit kleinen Tonnagen beschäftigt. Denn Richter am Bayerischen Oberlandesgericht haben jetzt entschieden: Nicht auf die Eintragung in den Zulassungspapieren kommt es an, sondern auf die tatsächliche Nutzung des Kraftfahrzeugs. Und die deutschen Ordnungshüter setzen diesen Urteilsspruch konsequent um und wachen mit Argusaugen über die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeiten oder der Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen für Kleintransporter und Gespanne. Wie Sie Konflikten mit der Obrigkeit von Vornherein aus dem Weg gehen können, zeigt Ihnen AUTO SERVICE PRAXIS 11/2003 anhand aktueller Rechtssprechung. Bestellen Sie hier Ihre kostenlose Leseprobe von AUTO SERVICE PRAXIS
Im aktuellen Heft: Glaubenskrise
Die gesetzlichen Vorgaben für Fahrzeuge mit kleinen Tonnagen gleichen einem Verwirrspiel