Zu dem am vergangenen Montag bekannt gewordenen Warnhinweis bei Zippo-Hebebühnen haben sich auf Anfrage von AUTO SERVICE PRAXIS Online jetzt auch die Beissbarth Automotive Group und die Herrmann Werkstatt-Technik GmbH geäußert. Der kaufmännische Geschäftsführer von Beissbarth, Mark Hüsges, erklärte, dass betroffene Hebebühnen "in geringem Umfang" auch unter dem Namen Beissbarth verkauft worden seien. Man habe unverzüglich nach der Information über die beschriebenen Sicherheitsmängel durch Zippo die jeweiligen Kunden informiert. "Wir befinden uns in permanentem Kontakt mit der Firma Zippo, um schnellstmöglich eine angemessene Lösung für die beschriebene Problematik zu finden", sagte Hüsges. In der Zwischenzeit seien die Betreiber der Bühnen angewiesen worden, diese nur bei strikter Befolgung der Bedienungsanleitung und der im Schreiben von Zippo geforderten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu benutzen. Die Herrmann Werkstatt-Technik GmbH ist nach eigenen Angaben nicht in den Fall involviert. Das Unternehmen sei nicht an der Entwicklung der Zippo Zwei-Säulen-Hebebühnen der Baureihe 17 beteiligt gewesen, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme des Unternehmens gegenüber AUTO SERVICE PRAXIS Online. Herrmann habe lediglich sein Steuerungskonzept an die Zippo Lifts GmbH lizenziert. "Die Zwei-Säulen-Hebebühnen unserer Firma sind auch nicht baugleich mit den Zwei-Säulen-Hebebühnen der Baureihe 17 von Zippo, sondern weisen nur einige gleiche Konstruktionsmerkmale auf. Die Material-Spezifikationen der verwendeten Teile bei Herrmann-Zwei-Säulen-Hebebühnen entsprechen den Anforderungen der CE", sagte Unternehmenschef Johannes Herrmann. Daher seien die Herrmann-Hebebühnen nicht von dem Warnhinweis betroffen. (Niko Ganzer)
Hebebühnenvorfall: Beissbarth und Herrmann äußern sich

Zippo-Geräte wurden auch unter Beissbarth-Label verkauft / Herrmann: Kein Warnhinweis