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Fußgängerschutz: ADAC sieht großen Nachholbedarf

29.08.2005 17:26 Uhr
fussgaenger_unfall
Mit einer aktiven Motorhaube könnte ein ähnlicher Aufprall glimpflicher ausgehen

Die meisten Neuwagen entsprechen noch nicht der neuen EU-Richtlinie

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Die meisten Neuwagen auf dem deutschen Markt entsprechen nicht den Vorgaben der neuen EU-Richtlinie zum Fußgängerschutz. Dies zeigt eine aktuelle ADAC-Untersuchung von 99 Fahrzeugen, die bei Aufpralltests bereits nach den neuen Grenzwerten geprüft wurden. Demnach erreiche mehr als die Hälfte der getesteten Fahrzeuge (54) nur einen einzigen von maximal vier Sternen. Drei Sterne und damit befriedigende Werte erhielten neun Fahrzeuge. Laut Autoclub können insbesondere Veränderungen an Design und Karosserie zum Fußgängerschutz beitragen. In Modellen wie Citroën C4, Honda FR-V, Mercedes Benz A-Klasse, Opel Zafira, Seat Altea sowie VW Passat seien bereits Motorhauben aus weicherem Material sowie nachgebende Stoßfänger verbaut. Positiv bei Seat Altea, Opel Tigra und VW Golf seien die entschärften Haubenkanten. Auch aktive Motorhauben, die im hinteren Bereich bei einem Zusammenstoß nach oben schnellen, könnten die Aufprallkräfte um bis zu 90 Prozent reduzieren. Die EU-Richtlinie gilt in der ersten Phase zunächst für alle ab 1. Oktober neu entwickelten Modelle. Die Autos müssen einen so genannten Komponententest bestehen. Bei diesem schlagen nachgebildete Körperteile eines Menschen mit 40 km/h auf den Frontbereich des Fahrzeugs auf. Bestimmte Grenzwerte für Beine und Kopf dürfen dabei nicht überschritten werden. In den Jahren 2010, 2013 und 2015 wird die EU-Richtlinie schrittweise erweitert und verschärft. (rp)

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