Frankreich: Kältemittel-Streit Ende August vor oberstem Gericht

06.08.2013 16:41 Uhr
Das oberste französische Verwaltungsgericht wird am 23. August über eine Einstweilige Verfügung Daimlers im Kältemittel-Streit entscheiden.

Das oberste französische Verwaltungsgericht wird am 23. August über eine Einstweilige Verfügung Daimlers entscheiden.

Der Kältemittelstreit zwischen Daimler und Frankreich geht Ende August in die nächste juristische Instanz. Am 23. August werde das oberste Verwaltungsgericht über den Antrag des Autobauers auf eine Einstweilige Verfügung verhandeln, hieß es am Dienstag beim Conseil d'Etat in Paris.

Frankreich weigert sich seit Anfang Juli, die Kompaktmodelle der A-, B- und CLA-Klasse zuzulassen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit dem alten Kältemittel R-134a zertifiziert worden waren. Aus Brüssel hatte Paris dafür Rückendeckung bekommen. Aus Sicht von Daimler und der deutschen Behörde haben die Typgenehmigungen europaweit Gültigkeit.

Ein Gericht in Versailles hatte den Zulassungsstopp wegen eines Verfahrensfehlers ausgesetzt. Das Ministerium in Paris kündigte daraufhin sofort eine regelgerechte Umsetzung der Klausel an. Nach ihr kann ein EU-Staat die Zulassung von Fahrzeugen bei Risiken für Sicherheit oder Umwelt für bis zu sechs Monate untersagen. Eine Entscheidung in dem Streit trifft schließlich die EU-Kommission, die sich bereits wohlwollend gegenüber der Entscheidung Frankreichs geäußert hat. (dpa)

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