Auf welcher Grundlage basiert die Überprüfung der Unfallverhütungsvorschriften?
Die Prüfung der Fahrzeuge basiert auf der DGUV V70, vormals Berufsgenossenschaftsvorschrift BGV D29.
Mit welchem Umfang muss der Prüfer rechnen?
Art und Umfang der Prüfung sind abhängig vom Fahrzeugtyp und dessen zusätzlichen Ein- und Anbauten. Eine auf die technischen Spezifikationen ausgelegte Prüfliste ist je nach Umfang an den Fahrzeugtyp anzupassen. Eine UVV-Prüfung kann somit auch schon mal gut eine Stunde in Anspruch nehmen.
Inwiefern stellen diese ein interessantes Geschäftsfeld für Werkstätten dar?
Gemäß dem Regelwerk DGUV V70 kommen für die Prüfung nur befähigte Personen in Betracht. Eine befähigte Person hat in der Regel eine fundierte Fachausbildung und besitzt technisches Wissen über Fahrzeuge. Somit können Kfz-Werkstätten ohne großen Aufwand auch eine UVV an Fahrzeugen durchführen. Jedoch ist zu beachten, dass bei Sonderanbauten neben der DGUV V70 auch weitere Vorschriften mit in Betracht kommen können. In diesem Fall ist die fachliche Eignung zu prüfen.