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Finanztipp: Steuerregel zum Arbeitszimmer gekippt

13.05.2011 11:28 Uhr
Häusliche Arbeitszimmer können steuerlich abgesetzt werden. Bedingung: Für die berufliche Tätigkeit gibt es nachweislich keinen anderen Platz
© Foto: detailblick/Fotolia

Die vormalige Regelung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern ist vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden - Arbeitnehmer können diese Räumlichkeiten nun wieder steuerlich absetzen.

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Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG), bei dem die Richter über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster zu entscheiden hatten, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte, müssen die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zukünftig umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bisher. Das bisher geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig und verstoße gegen den allgemeinen Gleichheits-grundsatz, entschieden die Richter des BVG (AZ: 2 BvL13/ 09). Nach dieser Entscheidung müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer jetzt auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung dazu ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber hat nun die Aufgabe, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu erlassen. Laufende Verfahren seien darüber hinaus auszusetzen. Betroffene Betriebsinhaber sollten sich also mit ihrem Steuerberater bereden und mögliche Konsequenzen aus dem Urteil ziehen. (Michael Vetter)

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