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E-Scooter-Fahrer: Null-Promille-Forderung stößt auf Gegenwind

07.08.2019 09:33 Uhr
E-Scooter Berlin Radweg
Die Forderung nach einer strengeren Promille-Grenze für E-Scooter-Fahrer stößt auf Kritik.
© Foto: picture alliance / dpa Themendienst / Robert Guenther

Seitdem die E-Tretroller auf den Straßen unterwegs sind, greifen Polizisten auch betrunkene Fahrer auf. SPD-Mann Lauterbach fordert nun eine strenge Promille-Grenze - und bekommt gleich Gegenwind.

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E-Tretroller sollten nach dem Willen des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach nur vollkommen nüchtern gefahren werden. "Um gefährliche Kopfverletzungen zu vermeiden, sollte eine Null-Promille-Grenze überdacht werden", schrieb der Politiker auf Twitter. Zuvor hatte er sich im Interview mit der Funke Mediengruppe (Mittwoch) für eine Verschärfung der Alkohol-Grenzwerte ausgesprochen.

Lauterbach begründete seinen Vorstoß mit steigenden Unfallzahlen bei E-Tretroller-Fahrern. Verleiher und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kümmerten sich zu wenig, hieß es in seinem Tweet.

Das Bundesverkehrsministerium hingegen sieht keinen Handlungsbedarf, die Promille-Grenzen für Nutzer von E-Scootern zu verschärfen. Das machte eine Sprecherin von Minister Andreas Scheuer (CSU) am Mittwoch in Berlin deutlich. Sie verwies auf den geltenden Regelungskatalog. Auch der ADAC lehnte den Vorstoß Lauterbachs ab. "Der ADAC sieht eine Null-Promille-Grenze für E-Scooter nicht als Lösung des Problems", teilte der Autofahrerclub mit.

Stattdessen sollten die Nutzer besser aufgeklärt werden: "Ursächlich für die hohe Anzahl der Alkoholdelikte ist die Unwissenheit vieler Verkehrsteilnehmer, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und somit bereits strengen Alkoholgrenzwerten unterliegen." Die Roller-Anbieter seien hier in der Pflicht, hieß es.

Bei E-Tretrollern gelten die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie beim Autofahren: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt - ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten zu zeigen - begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. (dpa)

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