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Dumpingpreis-Vorwürfe: Kartellamt ermittelt nicht gegen ATU

11.07.2014 16:36 Uhr
Dumpingpreis-Vorwürfe: Kartellamt ermittelt nicht gegen ATU
Aus ATU-Sicht zeigt die Kartellamtsentscheidung, "wie falsch und unqualifiziert die Unterstellungen der Funktionäre aus dem Kfz-Gewerbe NRW waren".
© Foto: ATU

Der Werkstattkette liegt ein Bestätigungsschreiben der Behörde vor, dass Produkte nicht unter Einstandspreis verkauft wurden. Die Untersuchungen waren vom Kfz-Gewerbe NRW angemahnt worden.

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Das Bundeskartellamt hat die Beschwerden des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen gegen ATU wegen dauerhaften Preisdumpings und des Verfolgens einer Kampfpreisstrategie zurückgewiesen. Es werde damit zu keinem Kartellverfahren gegen die Werkstattkette kommen, hieß es in einer ATU-Mitteilung vom Donnerstag. Die Behörde habe nach intensiver Prüfung festgestellt, dass ATU "in keinem einzigen der überprüften Einzelfälle" Produkte unter Einstandspreis verkauft habe, erklärte das kritisierte Unternehmen unter Verweis auf ein Antwortschreiben der Kartellwächter vom 9. Juli.

In Weiden sorgt die Reaktion des Kartellamts für Genugtuung: "Die Entscheidung zeigt in aller Deutlichkeit, wie falsch und unqualifiziert die Unterstellungen der Funktionäre aus dem Kfz-Gewerbe NRW waren. Die Behauptungen gingen völlig an der Realität vorbei", erklärte ATU-Chef Norbert Scheuch am Stammsitz Weiden und legte nach: "Künftig sollten diese Herren besser am Stammtisch spekulieren als in der Öffentlichkeit." Scheuch begründete die günstigen ATU-Preise mit dem hohen Einkaufsvolumen und den entsprechend vorteilhaften Konditionen.

Auch für die vom Kfz-Landesverband unterstellte Kampfpreisstrategie von ATU mit dem Ziel, Wettbewerber zu verdrängen, sieht das Kartellamt keinerlei Anhaltspunkte. Denn bei der Kette sei bereits die Grundvoraussetzung – eine marktbeherrschende Stellung – nicht gegeben, hieß es. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens gegen ATU wäre deshalb "ein aussichtsloses Unterfangen", zitierte das Unternehmen aus dem amtlichen Schreiben.

Das Kfz-Gewerbe NRW hatte sich im März dieses Jahres an die Wettbewerbshüter gewandt, um das Marktverhalten von ATU überprüfen zu lassen (wir berichteten). Daraufhin schlug die Kette mit einer Abmahnung gegen den Verbandspräsidenten Ernst-Robert Nouvertné zurück. Der Branchenvertreter unterzeichnete auch eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete, die Behauptung zu unterlassen, dass der Fast-Fitter Waren in wiederkehrenden Aktionszeiträumen unter Einstandspreis anbiete. An den Vorwürfen hielt Nouvertné aber grundsätzlich fest. (rp)

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