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Daimler und das Kältemittel: Blauer Brief aus Flensburg

13.02.2013 15:25 Uhr
KBA-Brief Daimler Konzernzentrale
Kältemittel-Streit: Daimler erhält voraussichtlich noch in diesem Monat unangenehme Post vom KBA aus Flensburg.
© Foto: Sascha Schürmann / dadp / asp-Montage

Daimler wird in den kommenden Tagen schriftlich vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgefordert, in einigen Modellreihen nicht mehr das alte Kältemittel R-134a einzusetzen.

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird Daimler noch im Februar auffordern, seine nach dem 1. Januar 2011 typgenehmigten Fahrzeuge richtlinienkonform mit einem klimafreundlichen Kältemittel auszurüsten. Ein Sprecher der Flensburger Behörde bestätigte auf Anfrage von asp-Online, dass ein entsprechendes Schreiben in Planung sei und wohl  in den kommenden Tagen das Haus verlassen werde.

Es sei davon auszugehen, dass darin dann auch ein Termin für die Nicht-Verwendung des bisherigen Kältemittels R-134a gesetzt werde. Wie lange Daimler Zeit vom KBA bekommt und welche Konsequenzen für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht werden, konnte der Sprecher nicht sagen. Ein Daimler-Sprecher erklärte auf Nachfrage: "Uns liegt weder ein entsprechendes Schreiben vor noch ist uns bislang eine offizielle Frist bekannt."

Der Stuttgarter Konzern hatte selbst um eine sechsmonatige Ausnahmegenehmigung für die weitere Verwendung des alten Kältemittels R-134a u.a. in der aktuellen Mercedes A- und B-Klasse gebeten, um die aufgekommenen Sicherheitsbedenken weiter prüfen zu können. Diese Bitte war von dem Vorsitzenden des Fachausschusses "Technical Committee on Motor Vehicles" (TCMV), Philippe Jean, am vergangenen Montag zurückgewiesen worden (wir berichteten).

Brüssel fordert Erklärung

Vielmehr möchte Jean in dem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben an das Bundesverkehrsministerium vom KBA nun wissen, ob nach dem 1. Januar 2013 in Deutschland Fahrzeuge mit R-134a zugelassen worden sind, die laut EU-Richtlinie 2006/40/EC bzw. §47e StVZO eigentlich mit einem klimafreundlicheren Kältemittel befüllt sein müssten. Zudem verlangt Jean von der Bundesregierung eine Erklärung, was Deutschland zu tun gedenkt, um die nichtgenehmigungskonformen Fahrzeuge wieder in einen rechtskonformen Zustand zu bringen.

Das nun angekündigte Schreiben des KBA kann als Reaktion auf diese eingeforderte Erklärung verstanden werden. Laut Januar-Statistik der Flensburger Behörde wurden im ersten Monat des Jahres 2013 übrigens 4.233 Einheiten der Mercedes A-Klasse und 4.038 Einheiten der B-Klasse neu zugelassen. (ng)

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