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Bundesrat: Neue Winterreifen-Pflicht verabschiedet

26.11.2010 14:40 Uhr
Winterreifen
Wer künftig künftig bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Reifen ohne "M+S"-Symbol erwischt wird, zahlt mindestens 40 Euro.
© Foto: ddp / Sascha Schuermann

Die neu gefasste Winterreifenpflicht hat den Bundesrat passiert. Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt aber entgegen früherer Verlautbarungen nicht sofort in Kraft.

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Der Bundesrat hat am Freitag die Einführung einer neu gefassten Winterreifen-Pflicht verabschiedet. Entgegen bisheriger Verlautbarungen gilt diese aber nicht bereits ab morgen; die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), wird vielmehr voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft treten. Bislang ist auch noch nicht der genaue Wortlaut des neuen §2 Abs. 3a der StVO der StVO durchgedrungen. Bekanntlich hatte es noch kurzfristige Änderungswünsche gegeben. Fest steht, dass künftig das Fahren mit Reifen ohne "M+S"-Symbol 40 Euro statt bisher 20 Euro kostet. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren. Lastwagen und Omnibussen mit mehr als acht Sitzen müssen nur an den Antriebsachsen "M+S"-Reifen anbringen. ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner, der diese Regelung in den letzten Wochen als zu lasch bezeichnet hatte (wir berichteten) sagte in einer ersten Reaktion auf die heutige Entscheidung, er wünsche der Winterreifen-Pflicht einen "guten Rutsch". Der ADAC und der VCD begrüßten die Entscheidung. Der verkehrspolitische Sprecher des VCD, Gerd Lottsiepen, forderte aber eine bessere Kennzeichnung von Winterreifen: "Das gängige M+S-Siegel allein sagt nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist, da verbindliche Prüfverfahren fehlen." Hier müsse es einheitliche Vorgaben in Europa geben. (dpa)

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KOMMENTARE


Ursula Rehder

30.11.2010 - 10:22 Uhr

Frage an die Redakteure mit der Bitte um "Klärung": Wir haben 2 Betriebe und transportieren häufiger Neuwagen per Achse von einem Standort zum anderen. Wie sieht es aus, wenn wir dabei in eine Kontrolle geraten? Normalerweise sind die entsprechenden Fahrzeuge dann mit Überführungskennzeichen versehen. Was denken Sie, fällt das auch unter die Winterreifenpflicht?


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