Es ist bekanntlich keineswegs ungewöhnlich, dass Familienmitglieder untereinander bürgen. Dies geschah auch bei folgendem Fall, den der Bundesfinanzhof zu entscheiden hatte: eine Mutter bürgte wegen einer Darlehnsumschuldung gegenüber der Bank zu Gunsten Ihres Sohnes. Sie wurde von der Bank nach vier Jahren mit 250.000 Mark zur Kasse gebeten. Das zuständige Finanzamt betrachtete dies als Geldgeschenk an den Sohn und wollte die entsprechende Schenkungssteuer kassieren. Dieser "Logik" wollten sich die Betroffenen nicht anschließen, so dass es zum Prozess kam. Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden, dass keinerlei Bereicherung des Sohnes vorlag (AZ: II R 26/ 98). Der Schuldner, so argumentierte das Gericht, schuldet das Geld nun nicht mehr der Bank, sondern seiner Mutter. Eine entsprechende Steuerpflicht würde nur eintreten, wenn er von seiner Verbindlichkeit befreit worden wäre. Es bleibt dabei: Bürgschaften, dies gilt vor allem für Familienmitglieder und Verwandte, sollten bei Kreditverhandlungen, soweit eben möglich, gar nicht erst ins Spiel gebracht werden. Der dargestellte Fall zeigt, welche möglichen Risiken über die eigentliche Bürgschaftsverpflichtung hinaus entstehen können. Michael Vetter
Bürgschaft und Schenkung
Bürgschaften unter Familienmitgliedern können risikoreich sein