Pilotprojekt Zusatzqualifikation für Old- und Youngtimertechnik
Für professionelles Arbeiten an Fahrzeugen bedarf es einer Qualifikation, deren Nachweis eingeschlossen. Ausnahme Restaurierung: Jeder, der sich dazu berufen fühlt – mit oder ohne Ausbildung –, darf sich Restaurator nennen, denn der Begriff ist nicht geschützt. Der ZDK ist auf gutem Weg, das zu ändern.
Rückblick: Mit dem Old- und Youngtimerboom seit Beginn der 1990er Jahre häuften sich beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Beschwerden von Kunden über unfachmännische Servicearbeiten und Restaurierungen an klassischen Fahrzeugen. Im Jahr 2006 musste man beim ZDK erkennen, dass mit der fünf Jahre zuvor eingeführten Kfz-Mechatroniker-Ausbildung beim Nachwuchs das Wissen um ältere Fahrzeuge mehr und mehr verloren ging. Auf Initiative von Oldtimerwerkstätten, die sich bereits seit einiger Zeit eine eigene Interessenvertretung wünschten, erteilte der ZDK-Vorstand noch im selben Jahr einen Prüfauftrag, der klären sollte, inwieweit Oldtimerbetriebe Interesse daran haben, im ZDK organisiert zu sein, und ob eine spezielle Ausbildung für Oldtimertechnik erforderlich ist.
Eindeutiges Ergebnis: Von den rund 1.500 befragten Betrieben wollten 86 Prozent eine Interessenvertretung durch den ZDK. 87 Prozent der Betriebe bestätigten zudem die Meinung, dass eine spezielle Ausbildung nötig ist, um die Grundlagen der Old- und Youngtimertechnik zu vermitteln. Mit diesem Ergebnis im Hintergrund wurde der ZDK aktiv, um ein neues Berufsbild zu etablieren. Hierzu mussten vorab eingehende Untersuchungen und Abstimmungen erfolgen. Zunächst war es wichtig, die IG Metall als Fachgewerkschaft, das Bundesministerium für Berufsbildung und die Kultusministerkonferenz in den Berufsbildungsprozess einzubeziehen, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Andrea Zeus, beim ZDK zuständig für Berufsbildung, Old- und Youngtimer, erinnert sich: „Ein Neuordnungsverfahren für einen Ausbildungsberuf ist langwierig und kann, weil es viele Schritte umfasst, bis zu zehn Jahre dauern. Neben formalbürokratischen Hürden musste zum Erreichen des heutigen Stands vor allem der IG Metall nachgewiesen werden, dass der Bedarf an Fachkräften im Old- und Youngtimerbereich hoch ist“ (vgl. Kasten Seite 91).
Zwei neutrale Studien wurden in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nicht unterschiedlicher hätten sein können: Die eine Studie sprach von einem Bedarf von 30, die andere von 950 Ausbildungsplätzen. In der Folge lehnte die IG Metall die Befürwortung eines eigenständigen Berufs ab. Nach nochmaligen Verhandlungen im Jahr 2008 konnte der ZDK jedoch das Branchenmodell „Zusatzqualifikation für Old- und Youngtimertechnik“ erwirken und durch eine Rahmenvereinbarung mit der IG Metall absichern, so dass bundesweit ein einheitlicher Standard eingehalten wird. Die Zusatzqualifikation endet mit einer Zertifikatsprüfung und einem Branchenzertifikat. Damit ist gesichert, dass die Lehrlinge hiervon auch einen verwertbaren Nutzen haben.
„Das Branchenmodell läuft seit 2009 als Pilotprojekt mit dem Ziel, dem Nachwuchs eine Möglichkeit zu bieten, sich im Bereich Oldtimer zu qualifizieren, aber auch, um den tatsächlichen Bedarf einer Ausbildung im Bereich Old- und Youngtimer zu ermitteln“, erklärt Andrea Zeus. Bald wird die Zusatzqualifikation an insgesamt sieben Standorten angeboten:
Speyer (Johann-Joachim-Becher- Schule)
Fürstenwalde (Europaschule Ober- stufenzentrum)
Aurich (Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Friesland)
Soest (Börde-Berufskolleg und Berufskolleg Lippstadt)
Stuttgart (in Kürze)
Köln (in Kürze)
Die Innung Stuttgart beabsichtigt sogar, dass alle Berufsschulen das Angebot in den Lehrplan aufnehmen. „Das Interesse junger Leute ist da“, fasst Andrea Zeus zusammen. „Die Umsetzung des Pilotprojekts gestaltet sich aber allein schon wegen der ungeklärten Finanzierung der zusätzlichen Lehrstunden als nicht ganz einfach. Manchmal lässt sich die Zusatzqualifikation in Debutatstunden unterbringen, oft sind diese aber bereits völlig verplant.“ Mittlerweile liegen die Ergebnisse der ersten Zusatzqualifikationsprüfungen (Teil 1) aus Soest vor. Mit der Ausbildung begonnen hatten sieben Teilnehmer, darunter auch eine Frau. Die Belastung der Zusatzausbildung wurde von allen durchgehalten, jedoch wollten zwei nicht zur Zertifikatsprüfung (Gesellenprüfung Teil I) antreten. Der Grund: Das Thema sei zwar sehr interessant, ein Zertifikat bringe sie beruflich aber nicht weiter. „Um die Kosten für die Betriebe in dieser Phase des Pilotprojekts nicht in die Höhe zu treiben, haben die damals vier Mitglieder des Fachbeirats ‚Pilotprojekt‘ auf ehrenamtlicher Basis die Prüfungsaufgaben erstellt und auch die Prüfung selbst abgenommen“, erzählt Andrea Zeus. Die HWK Soest stellte die Fahrzeuge und die Räumlichkeiten für die Prüfung zur Verfügung. Obwohl für die Prüfer und die anwesenden Berufsschullehrer die Prüfung Teil I in Soest eine Premiere war, ist sie ohne Pannen und zu allgemeiner Zufriedenheit abgelaufen. Alle fünf verbliebenen Teilnehmer, darunter auch die junge Frau, haben die Prüfung mit den Noten gut oder befriedigend bestanden.
Eckdaten und Lehrplan stehen damit. Auch die Ausbildungszahlen sind abschätzbar. Sie sollten ausreichen, damit die Sozialpartner beim Wirtschaftsministerium vorsprechen können, um den Berufsbildungsprozess formalbürokratisch demnächst zu Ende zu bringen.
Marcel Schoch
Berufsbildungsprozess
Diese Punkte müssen erfüllt/abgearbeitet werden, damit in Deutschland ein neuer Beruf an den Start gehen kann:
Bedarfserkennung und/oder Initiative für ein neues Berufsfeld beim Fachverband
Gespräche der Sozialpartner (Fachverband, Gewerkschaft) mit dem Ziel, ein Eckdatenpapier zu erarbeiten
auf Grundlage des Eckdatenpapiers sprechen die Sozialpartner beim Wirtschaftsministerium vor
das Wirtschaftsministerium gibt Weisung an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), ein Sachverständigenverfahren einzuleiten
das Kultusministerium wird über die Neuordnung eines Berufs informiert
Sachverständige beginnen auf Grundlage des Eckdatenpapiers mit der Arbeit
gleichzeitig arbeitet die Kultusministerkonferenz (KMK) die Lernfelder und den Rahmenlehrplan aus
alle Arbeitsergebnisse gehen zurück an die Spitzenverbände zur Abstimmung
die Abstimmungsergebnisse bekommt der Länderausschuss des BIBB zur Beurteilung
der Hauptausschuss des BIBB gibt die Empfehlung, den Verordnungsentwurf zu erlassen
die Rechtsförmlichkeit des Entwurf wird vom Justizministerium geprüft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um Verordnung gebeten
der Rahmenlehrplan wird im Unterausschuss der KMK beschlossen und nach Landesrecht für Berufsschulen verbindlich
Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit rechtsgültig