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Begleitetes Fahren mit 17: Weniger Unfallrisiko und geringere Versicherungsbeiträge

30.10.2023 09:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
Fahranfänger
Seit 2011 ist das "Begleitete Fahren ab 17" – kurz BF17 – in Deutschland rechtlich dauerhaft verankert.
© Foto: SP-X

Fahranfänger sind im Straßenverkehr statistisch besonders gefährdet. Ihr Unfallrisiko sinkt mit der Fahrpraxis, insbesondere, wenn zunächst ein erfahrener Erwachsener mitfährt.

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Seit 2011 ist das "Begleitete Fahren ab 17" – kurz BF17 – in Deutschland rechtlich dauerhaft verankert. Fahrschüler beginnen ihre Ausbildung hierbei mit frühestens 16,5 Jahren und dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Jahren selbst fahren – allerdings muss auf dem Beifahrersitz bis zum 18. Geburtstag eine Begleitperson Platz nehmen.

Zu geringe Erfahrung am Steuer verbunden mit einer Überschätzung des eigenen Könnens: 18- bis 24-jährige Verkehrsteilnehmer haben das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Hier setzt das Begleitete Fahren an, denn Studien zeigen: BF17-Fahranfänger sind in rund 20 Prozent weniger Unfälle verwickelt.

Fahrschulkurse und Prüfungen sind die gleichen wie bei beim normalen Führerschein. Nach Bestehen gibt es eine "Prüfungsbescheinigung", in der auch die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese wird mit 18 gegen den Kartenführerschein getauscht. Als Begleitperson in Frage kommt, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B ist und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat. Es entstehen Zusatzkosten zwischen 12,50 und etwa 30 Euro für Bescheinigungen.

Versicherung: Bis zu 20 Prozent sparen

An anderer Stelle kann man sparen: Bei Versicherungsbeiträgen ist eine Ersparnis von bis zu 20 Prozent, sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung möglich, im Vergleich zu einem gleichaltrigen Fahranfänger ohne Führerscheinerwerb über das Begleitete Fahren. Der Versicherungsschutz des eigenen Pkw lässt sich schnell auf den neuen Fahrer erweitern. Sobald der Fahranfänger den Führerschein mit 17 erworben hat, wird er als Mitnutzer des Fahrzeugs bei der Versicherung angezeigt. Die Prüfbescheinigung reicht man als Nachweis direkt mit ein.

Das in Deutschland mittlerweile etablierte Modell des BF17 nimmt sich auch die EU zum Vorbild: Um ihrem Ziel "Null Verkehrstote 2050" näher zu kommen, hat die Europäische Kommission im Frühjahr ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das auch die europaweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 vorsieht – für Pkw und sogar für Lkw.

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