Das Bundesverkehrsministerium hat sich auf eine neu gefasste Winterreifenpflicht festgelegt: "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)." Dieser Satz soll künftig die bisherigen Sätze 1 und 2 in §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) ersetzen. Bekanntlich war die aktuell geltende "situative Winterreifenpflicht" vom Oldenburger Oberlandesgericht im Sommer als zu unbestimmt und damit verfassungswidrig eingestuft worden (wir berichteten). Zugleich sieht der Gesetzentwurf, der am 5. November vom Bundesrat verabschiedet und vermutlich einen Tag später in Kraft treten soll, auch eine Verdoppelung der Bußgelder für einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht vor. Künftig soll 40 Euro zahlen, wer bei den beschriebenen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird. Behindert der Sünder wegen seiner falschen Bereifung den Verkehr, sind 80 Euro fällig. Das geht aus einem Schreiben an zahlreiche Verbände hervor, das asp-Online vorliegt. Bei der Beschreibung der Reifen hat sich das Ministerium nach eigenem Bekunden an der europäischen Verordnung 661/2009 (s.u. "Mehr im Netz") über die Typgenehmigung von Fahrzeugen orientiert, die ab 1. November 2011 in Kraft tritt. Dort heißt es in Artikel 3, Nr. 11, dass M+S-Reifen geeignet sind, gegenüber einem Normalreifen bessere Fahr- und Traktionseigenschaften auf Schnee zu erzielen. M+S- oder Schneeflockensymbol ausreichend "Derzeit werden diesen Anforderungen alle Reifen gerecht, die mit einem M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden", stellt das Verkehrsministerium in seinen Erläuterungen zur neuen Regelung klar. Ein harmonisiertes Prüfverfahren für M+S-Pneus wird es allerdings auch nach Einführung der EU-Verordnung nicht geben. Weiterhin heißt es in den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums, dass grundsätzlich alle Achsen des Kfz mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Ausnahmen bilden die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3. "Denn aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen sind Nutzfahrzeugreifen – im Gegensatz zu Pkw-Sommerreifen – von vorneherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet." (ng) Auch unsere aktuelle "Frage der Woche" (s. Box rechts) beschäftigt sich erneut mit dem Reifengeschäft. Mehr zur "Symbol-Problematik" bei Winterreifen finden Sie in der aktuellen Ausgabe von "Räder & Reifen", das der Oktober-Ausgabe von asp beiliegt.
Neue Winterreifenpflicht: Bußgeld soll verdoppelt werden

Das Bundesverkehrsministerium hat in der vergangenen Woche zahlreichen Verbänden die neu gefasste Winterreifenpflicht zur Stellungnahme zugeleitet. Aus dem unserer Redaktion vorliegenden Entwurf geht auch hervor, dass bei Verstößen künftig 40 bzw. 80 Euro Strafe fällig werden sollen.