-- Anzeige --

Urteil: Bagatellmangel kein Grund für Fahrzeugrückgabe

14.07.2011 13:48 Uhr
Urteil: Bagatellmangel kein Grund für Fahrzeugrückgabe
Urteil: Ein nicht abblendbarer Außenspiegel ist bei einem Porsche Cayenne kein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
© Foto: Porsche

Das OLG Thüringen bestätigt, wie schon kürzlich der BGH, die Ein-Prozent-Regel. Eine Revision des Porsche-Fahrers wurde nicht zugelassen.

-- Anzeige --

Ein kleiner Mangel am neuen Auto reicht nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts nicht aus, um den Kaufvertrag aufzulösen. Im konkreten Fall hatte der Käufer eines Porsche Cayenne im Wert von knapp 70.000 Euro bemängelt, dass die vereinbarte Sonderausstattung – automatisch abblendbare Innen- und Außenspiegel – an seinem Wagen fehlte. Er wollte deshalb sein Geld zurück. Die Richter in Jena gaben ihm jedoch nicht recht. Bei einem solch geringen Mangel überwiege das Verkäuferinteresse. Der Käufer könne nicht auf Vertragsauflösung pochen, urteilte der Erste Zivilsenat laut Mitteilung vom Mittwoch (Az. 1 U 389/09). Eine "unerhebliche Pflichtverletzung" des Verkäufers liege vor, wenn der Fahrzeugwert um weniger als ein Prozent geschmälert sei, hieß es. Im Fall des Porsche-Käufers habe der Aufpreis weit unter einem Prozent gelegen und die gewünschte Technik nicht nachgerüstet werden können. Eine Gerichtssprecherin betonte, dass in solchen Fällen etwa eine Minderung des Kaufpreises möglich sei. Eine Beschwerde des Klägers beim Bundesgerichtshof (BGH) sei jüngst zurückgewiesen worden. Die Richter des BGH hatten kürzlich die Ein-Prozent-Regel in einem Urteil über ein teures Wohnmobil bestätigt. (dpa/ng)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.