Funktioniert die Einparkhilfe eines Neuwagens nicht richtig, darf der Käufer unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mittwoch entschieden (BGH-Az.: VIII ZR 94/13). Die Richter gaben damit dem Kunden eines Autohauses recht.
Dieser hatte einen Neuwagen mit Einparkhilfe für knapp 30.000 Euro gekauft. Er wandte sich mehrfach erfolglos an das Autohaus mit dem Argument, das akustische Signal der Hilfe arbeite fehlerhaft, das optische funktioniere gar nicht. Schließlich trat er vom Vertrag zurück.
Seine Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung hatte das Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen. Die Reparaturen der Einparkhilfe würde knapp 2.000 Euro kosten, so das Gericht. Das sei zu wenig für einen Rücktritt. Die Reparaturkosten betrügen immerhin 6,5 Prozent des Kaufpreises, befand dagegen der BGH. Das reiche aus für einen Rücktritt. (dpa)
Der BGH hat heute außerdem ein Urteil zur Informationspflicht über Restwert-Ausgleichszahlungen in Leasingverträgen gesprochen. Mehr dazu finden Sie bei den Kollegen von Autoflotte Online.