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Nachrüststreit : Umwelthilfe fordert bessere Wirksamkeitskontrolle für Dieselfilter

06.09.2007 18:20 Uhr
Nachrüststreit : Umwelthilfe fordert bessere Wirksamkeitskontrolle für Dieselfilter
Der Filterstreit geht in die dritte Runde.
© Foto: Istockphoto / ASPO Montage

Verband zitiert neuen Test von VW / KBA überprüft Wirksamkeit an anderem Modell als TÜV Süd

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute erneut eine Wirksamkeitskontrolle für staatlich geförderte Dieselpartikelfilter gefordert. Das Bundesumweltministerium könne dieses Problem "nicht einfach schweigend aussitzen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der Verband zitierte heute einen weiteren Test von Volkswagen, der laut DUH-Mitteilung ein "erschreckendes Versagen" der Systeme von GAT, Bosal und eines dritten Filters offenbart habe. Demnach sei die Abscheidungsrate bei den Systemen von GAT und Bosal im so genannten "verschärften Dauerlauf" nach kurzer Zeit auf rund zehn Prozent gesunken. Beim dritten Filter sei sie sogar auf null Prozent gesunken. Der untersuchte VW-Originalfilter der Firma Emitec habe deutlich über 30 Prozent der Partikel herausgefiltert. Die genauen Prüfbedingungen des Tests machte die DUH nicht publik. Nach dem ersten von der Umwelthilfe veröffentlichten Vergleichstest hatten die kritisierten Unternehmen GAT und Bosal betont, dass der vom TÜV Süd durchgeführte Test nicht nach dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfverfahren durchgeführt worden sei. Die DUH bezeichnete dieses Argument als "absurd" und forderte eine Überarbeitung der Zulassungsbestimmungen für Partikelfilter-Nachrüstsysteme. KBA testet an einem BMW Wie AUTO SERVICE PRAXIS Online vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfuhr, wird die anlässlich des publizierten Tests des TÜV Süd in Auftrag gegebene Konformitätsüberprüfung (wir berichteten) nach dem in Anlage 26 zu § 47 StVZO vorgegebenen Prüfverfahren durchgeführt. Dieses sieht allerdings vor, dass für den Nachweis der Wirksamkeit des Partikelminderungssystems ein beliebiges Prüffahrzeug ausgewählt werden kann, das im Bezug auf die Motorleistung zwischen 65 und 130 Prozent im Vergleich zu dem Fahrzeug liegen darf, für das das System freigegeben wird. Der TÜV Süd hatte seine Tests an einem VW Golf und einem Audi A6 durchgeführt. Für die nun anstehende Überprüfung hat das KBA auch einen Golf, nicht aber an einen A6, sondern einen BMW 320 ausgewählt. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse sei nicht vorgesehen, hieß es aus der Flensburger Behörde. Laut Gesetzestext ist der Widerruf einer für ein Filtersystem erteilten Typgenehmigung theoretisch möglich. Dieses Vorgehen sei allerdings die "Ultima Ratio", betonte ein KBA-Sprecher. Würden bei der Konformitätsüberprüfung Abweichungen festgestellt, werde dem Hersteller Gelegenheit gegeben, "Maßnahmen zur Mängelbeseitigung" zu ergreifen. (ng/ab)

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