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Winterschlaf für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen

05.11.2004 16:34 Uhr

TÜV Rheinland: Gefährt nicht im öffentlichen Raum parken

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Viele mit Saisonkennzeichen ausgerüstete Fahrzeuge werden jetzt in den Winterschlaf geschickt. "Dabei gilt es zu beachten, dass die Fahrzeuge außerhalb des Zulassungszeitraums nicht auf der Straße, öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern abgestellt werden dürfen", erklärt Gerd Mylius, Kraftfahrtexperte der TÜV Rheinland Group. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Bußgeld von 40 Euro, drei Punkte in Flensburg sowie gegebenenfalls die Übernahme der Abschleppkosten. Bewegt man sich mit ungültigem Saisonkennzeichen im Straßenverkehr, werden ebenfalls drei Punkte sowie 50 Euro fällig, außerdem droht ein Verfahren wegen Kfz-Steuerhinterziehung. (san)
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