Um den toten Winkel von Spiegeln an Kraftfahrzeugen zu verkleinern, werden künftig höhere Anforderungen an die Sichtfelder gestellt. "Neben der obligatorischen Einführung eines zweiten Außenspiegels an Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, werden insbesondere an schweren Nutzfahrzeugen mehr und andere Spiegel eingesetzt", so der TÜV Nord in einer Mitteilung.
Dazu dürfen auch Kamera- und Monitor-Systeme verwendet werden. Viele schwere Unfälle, die im Nahbereich des Fahrzeugs nicht im direkten Sichtfeld des Fahrers liegen, sollen durch diese Maßnahme künftig vermieden werden. Daher begrüßt TÜV Nord Straßenverkehr die Richtlinie, die unter der Nummer 2003/97/EG im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist: Sie soll bis Ende Januar 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. (tc)