Ab dem 1. Mai dürfen neu zugelassene Nutzfahrzeuge und Omnibusse europaweit nur noch mit digitalen Tachografen ausgerüstet sein. Weil dazu aber jeder Fahrer eine eigene Fahrerkarte braucht, für die ein Führerschein im EU-Kartenformat erforderlich ist, sollten Lkw-Fahrer bei ihrer Führerscheinbehörde die neue Fahrerlaubnis beantragen, rät der TÜV Süd. Erst, wenn ein EU-Kartenführerschein vorliege, könne eine Fahrerkarte ausgehändigt werden, die dann für fünf Jahre gültig sei. Die Regelung gilt für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht oder Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen. (stb)
Digitaler Tacho: Lkw-Fahrer brauchen EU-Kartenführerschein
TÜV Süd: Baldmöglichst Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat beantragen