Bis 1961 war es die Aufgabe der Zulassungsstellen, die Autobesitzer per Post zur nächsten Hauptuntersuchung an die TÜV-Stationen einzuladen, so TÜV Süd. Als aber im Zuge von Wiederaufbau und Wirtschaftswunder der Arbeitsmarkt fast leergefegt war und die Zulassungsstellen unter Personalmangel litten, sei es immer schwieriger gewesen, alle Autobesitzer rechtzeitig einzuladen. Die Quote der Eingeladenen sei gesunken und die Verkehrssicherheit habe auf dem Spiel gestanden. Als Ausweg beschloss der Gesetzgeber laut technischem Überwachungsverein im Juni 1960 die Plakettenregelung. Künftig sollten die Autofahrer nach der erfolgreichen Hauptuntersuchung eine Plakette auf dem Nummernschild erhalten, die den Termin für die nächste Untersuchung anzeigt. So würde sich die TÜV-Untersuchung selbst steuern und auch säumige Autobesitzer könnten überwacht werden. Am 1. Januar 1961 sei diese Form der Dokumentation eingeführt worden. Schnell sei dafür im Volksmund ein gängiger Begriff geprägt worden, der bis heute fest verankert ist: Die TÜV-Plakette. Zwei Jahre erhielten die Autofahrer noch Einladungen, 1963 war dann kaum noch ein Auto ohne Plakette unterwegs. (ab)
Die TÜV-Plakette wird 45
Vollbeschäftigung und Arbeitskräftemangel führten zur Neuorganisation der HU