-- Anzeige --

Waschanlagen-Urteil: Trockenanlage kann keinen Kofferraum öffnen

01.12.2009 14:22 Uhr
Waschanlage Vorwäsche
Guter Tipp vom LG Coburg: "Gib stets acht, ob der Kofferraumdeckel ist zugemacht."
© Foto: ddp / Michaela Rehle

Das Landgericht Coburg weist die Schadensersatzklage eines Autowaschanlagen-Kunden ab. Dieser wollte 7.600 Euro für einen verbogenen Kofferraumdeckel.

-- Anzeige --
"Gib stets acht, ob der Kofferraumdeckel ist zugemacht." So lyrisch hat die Pressestelle des Landgerichts Coburg ein kürzlich in ihrem Hause ergangenes Urteil zusammengefasst, bei dem die Schadensersatzklage eines Autowaschanlagen-Kunden abgewiesen wurde (Az. 11 O 440/08). Das Fahrzeug war bei Durchfahrt in der Trockenhalle beschädigt worden, weil sich der Kofferraumdeckel geöffnet hatte und durch die Trockenanlage verbogen worden war. Der Waschstraßenbenutzer behauptete, dass sich die Trocknungsanlage im Bereich des Kofferraumdeckels verhakt und diesen dadurch geöffnet habe. Der Betreiber der Waschanlage gab an, dass diese seit Jahren beanstandungsfrei betrieben werde und der Kundendienst die Waschanlage alle 14 Tage warte. Die einzige Erklärung für das Öffnen des Kofferraumdeckels war aus Sicht des Betreibers ein versehentliches Öffnen durch den Kläger. Auch ein Sachverständiger schloss aus, dass ein ordnungsgemäß geschlossener Kofferraum durch die Trockenanlage geöffnet werden könne. Dazu reichten die mechanischen Kräfte nicht aus. Das Gericht hielt die Ausführungen des Sachverständigen für überzeugend und holte nicht, wie vom Kläger beantragt, ein neues Gutachten ein. Der bleibt nun auf den Kosten von 7.600 Euro sitzen. (ng)
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.