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Urteil: Pkw-EnVKV verstößt gegen EU-Recht

05.07.2011 13:52 Uhr
Urteil: Pkw-EnVKV verstößt gegen EU-Recht
LG Frankfurt: Autobauer müssen auch dann über den CO2-Ausstoß informieren, wenn sie für einen allgemeinen Fahrzeugtyp werben.
© Foto: Imago/Sebastian Rösler

Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt hat der deutsche Verordnungsgeber die EU-Richtlinie fehlerhaft umgesetzt. Demnach muss der CO2-Ausstoß auch bei reiner Typenwerbung angegeben werden.

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Deutschland verfehlt bei der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung die Vorgaben der EU. Diese Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat jetzt das Landgericht Frankfurt/Main in einem Musterverfahren gegen Jaguar Deutschland bestätigt. In der seit 2004 geltenden deutschen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sei die zugrunde liegende EU-Richtlinie vom deutschen Verordnungsgeber fehlerhaft umgesetzt worden, heißt es in der Urteilsbegründung (Az.: 3-08 O 139/10). Der Streitfall: Jaguar Deutschland hatte in einer Zeitschrift Neuwagen beworben, ohne die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch anzugeben. Der Importeur berief sich darauf, dass die deutsche Verordnung die Pflicht zur Angabe nicht vorsehe, wenn nur für einen allgemeinen Fahrzeugtyp geworben werde. Die DUH vertrat dagegen den Standpunkt, dass dies zwar der deutschen Regelung entspreche, diese Einschränkung aber nicht mit der zugrunde liegenden EU-Richtlinie übereinstimme. Das Landgericht führte aus, dass die Einschränkung der Kennzeichnungspflicht in der deutschen Verordnung erheblich vom Wortlaut der EU-Richtlinie 1999/94/EG abweiche, und der Verordnungsgeber die dort geregelten Ausnahmen offenbar missverstanden habe. Nach Überzeugung der Richter legt die EU-Richtlinie fest, dass die Verpflichtung zur Angabe der CO2-Emissionen ohne Ausnahme gilt und in keinem Fall – auch nicht bei reiner Image-Werbung – entfällt. Auch dem von Jaguar vorgebrachten "Ermessensspielraum" des Verordnungsgebers bei der Umsetzung der EU-Vorgabe widersprach das Gericht. Für das Ziel der Richtlinie sei es von wesentlicher Bedeutung, dass der potenzielle Autokäufer auch bei reiner Typenwerbung ohne Motorisierungsangaben über die CO2-Emissionen aufgeklärt werde. Umweltschützer: Auch Novelle fehlerhaft Jaguar Deutschland hat gegen den Richterspruch Berufung eingelegt. Der aktuelle LG-Beschluss ist besonders brisant, weil der Fehler nach Auffassung der DUH in der aktuellen Novelle der Bundesregierung, die am 8. Juli dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegt, erneut gemacht wird. (rp)
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