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Oldtimerkauf: Streit um "fahrbereiten" Zustand

22.07.2013 08:56 Uhr
Porsche 911 S 2.7 Targa (links) und 911 Turbo 3.0 (G-Modell); 1976
Wenn ein Oldtimer "mit Macken" angeboten wird, darf er Mängel aufweisen - selbst wenn es ein Porsche ist.
© Foto: Porsche

Bietet ein Verkäufer einen "Oldtimer mit Macken" an, muss der Käufer laut einem Urteil auch mit negativen Erscheinungen rechnen, selbst wenn das Auto "fahrbereit" ist.

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Wird ein Fahrzeug als "Oldtimer mit Macken" angeboten, muss der Käufer mit negativen (Verschleiß-)Erscheinungen wie z.B. Lenkungsspiel und Ölverlust rechnen. Das gilt laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch für den Fall, dass das Fahrzeug als "fahrbereit" verkauft wurde (OLG-Az.: I-3 U 31/12).

Im Streitfall ging es um einen 1973 erstmals zugelassenen Porsche 911 Targa, den ein selbstständiger Händler via Internet anbot und im Mai 2011 an den Kläger für 21.911 Euro verkaufte. Das Fahrzeug war im April 2010 vom TÜV Rheinland "im Umfang einer Hauptuntersuchung" gecheckt worden – mit positivem Ergebnis. Zudem bescheinigte eine "Fahrzeugkurzbewertung" eines Classic-Data-Partners dem Fahrzeug eine gemittelte Zustandsnote von 3- und einen Marktwert von 20.000 Euro.

Schon auf der auf der Überführungsfahrt blieb der Porsche wegen eines defekten Schaltgestänges liegen. Ende Juni 2011 rügte der Käufer schriftlich Bremsanlage, Spureinstellung, Lenkungsspiel sowie starken Ölverlust und forderte eine kostenlose Instandsetzung der vermeintlichen Mängel. Kurze Zeit später, nach Ablauf einer Frist am 11. Juli 2011, erklärte der Käufer dann unter Bezug auf sein erstes Schreiben den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Nicht "verkehrsunsicher" bei HU

Diesen erklärten die OLG-Richter für unwirksam. Die Beanstandungen seien "keine Mängel im Sinne einer Abweichung von einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit", heißt es in dem Urteil. Durch die Erklärung, ein verkauftes Fahrzeug sei "fahrbereit", übernehme der Verkäufer lediglich die Gewähr dafür, dass das Auto bei einer HU nicht als "verkehrsunsicher" eingestuft werde, so das Gericht weiter. Bei einer vom Kläger im August 2011 veranlassten HU beim TÜV Nord waren aber lediglich "erhebliche Mängel" am Porsche festgestellt worden.

Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag mit Bezug auf die Zustandsnote schlossen die Richter aus, denn das Gutachten enthielt ausdrücklich den Hinweis, dass eine genauere Prüfung inkl. Probefahrt eine um 0,5 Punkte schlechtere Note ergeben könnte. Die Beschreibung zur Note 4 liest sich allerdings wie folgt: "Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig." (ng)

Weitere Urteile zum Thema Old- und Youngtimer finden Sie unten in der Infobox unter "Mehr im Netz".

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KOMMENTARE


Oldimat

25.07.2013 - 11:30 Uhr

Diese Classic-Data Kurzbewertung ist zum Kauf oder Verkauf nicht geeignet. Es handelt sich hierbei um eine grobe äußerliche "Inaugenscheinnahme".


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