-- Anzeige --

Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg: Rundfunkgebühren für Vorführwagen bleiben

04.02.2022 07:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Digitalradio Skoda
Vorführwagen unterliegen weiterhin der Rundfunkbeitragspflicht.
© Foto: Skoda

Die Hoffnung der Kfz-Branche auf eine Entlastung beim Rundfunkbeitrag haben sich nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

-- Anzeige --

Es ist es offiziell: Vorführwagen unterliegen weiterhin der Rundfunkbeitragspflicht. Wie das Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg am Donnerstag in einem Verbandsschreiben mitteilte, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Zu den Beweggründen der Karlsruher Richter kann der Kfz-Landesverband keine Angaben machen. "Der diesbezügliche Beschluss enthält keine Begründung, was das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ausdrücklich zulässt", erklärte Geschäftsführerin Julia Cabanis mit Verweis auf § 93 d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG.

Das Reutlinger BMW-Autohaus Menton hatte 2014 – mit Unterstützung des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg und des Dachverbands ZDK – eine Musterklage gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Rundfunkgebühren für Vorführwagen gestartet. Das Argument: Diese Fahrzeuge haben als Handelsware zu gelten und sollten von der Beitragspflicht ausgenommen werden. Die Branche, die im Vergleich überproportional von den Gebühren für gewerblich genutzte Fahrzeuge betroffen ist, hatte auf Signalwirkung gehofft.

2017 entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, dass Autohäuser auch für Vorführwagen Rundfunkgebühren entrichten müssen. Daraufhin wurde Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt. Dieser wurde 2018 abgelehnt. Als letzte Option legten die Prozessbeteiligten Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen ein – letztlich ohne Erfolg.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.