Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall "Opel-Ersatzteile" vor zwei Tagen (wir berichteten) sorgt für Wirbel. Nachdem gestern Anwalt Jürgen Creutzig, der einen Opel-Partner vertritt, seine Sicht der Dinge mitgeteilt hatte, meldeten sich heute die Vertreter von Opel, die Anwälte Dominik Wendel und Albin Ströbl, zu Wort. Sie sind der Überzeugung, dass Opel keine "Schlappe" vor dem BGH erlitten habe. Vielmehr habe das Gericht das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 1.8.2006 (AZ.: 11 U 13/06) auf die Revision von Opel hin aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen: "Insoweit kann derzeit wenigstens von einem Etappensieg für Opel gesprochen werden", so die Juristen gegenüber AUTOHAUS Online. Laut Wendel und Ströbl ist damit völlig offen, ob mit Blick auf Teile überhaupt und in welchem Umfang eine Rücknahmeverpflichtung von Opel besteht, wenn der vormalige Vertragshändler im direkten Anschluss an die Beendigung des Händlervertrages eine zugelassene Werkstatt der gleichen Marke betreibe und auf dieser Grundlage weiterhin Ersatzteile verkaufen könne.
Opel: Wirbel um BGH-Urteil
Anwälte des Herstellers treten Ansicht der Gegenseite entgegen: "Von Schlappe kann nicht die Rede sein"