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Opel-Logo: EuGH bestimmt Rechtsrahmen für Markenschutz

31.01.2007 11:38 Uhr
Laut EuGH ist es "nicht zwangsläufig verboten, die Marke ohne Lizenz auf Spielzeugmodellen anzubringen".

"Es ist nicht zwangsläufig verboten, die Marke ohne Lizenz auf Spielzeugmodellen anzubringen"

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Im Rechtsstreit um das Opel-Logo auf Spielzeugautos des Herstellers Autec hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen strengen Rechtsrahmen für den Markenschutz abgesteckt. Es sei nicht zwangsläufig verboten, die Marke ohne Lizenz auf Spielzeugmodellen anzubringen, erklärte das höchste EU-Gericht in Luxemburg. Es dürften aber die "Funktionen der Marke" nicht beeinträchtigt werden. Die Wertschätzung der Verbraucher für die Marke Opel sowie ihre Unterscheidungskraft zu anderen Marken dürften nicht ausgenutzt oder beeinträchtigt werden. Ob dies der Fall sei, müsse jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden, das sich in dem Rechtsstreit an den EuGH gewandt hatte mit der Bitte um Klärung. Die Adam Opel AG hält die Verwendung des klassischen Blitz-Logos auf einem Kühlergrill eines ferngesteuerten Spielzeug-Astras für eine Verletzung ihres Rechts an der Marke. Mit seinem Urteil ist der EuGH nicht wie meist üblich der Stellungnahme seines einflussreichen Gutachters Damaso Ruiz-Jarabo Colomer gefolgt. Der so genannte Generalanwalt hatte geschrieben, Modell und Vorbild gehörten nicht zur selben Warenkategorie und es handele sich nicht um eine Benutzung der Marke. (dpa)
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