Die Abmahnungen des Berliner Rechtsanwaltes Sebastian von Alvenslebens in Vertretung des Autohauses Advantage Mobile AG, Berlin, wegen der Verwendung des Begriffs "Jahreswagen" in den Internet-Automärkten Mobile.de und Autoscout24.de sind gegenstandslos. Dies teilte jetzt das Kfz-Gewerbe Bayern mit. Ungerechtfertigt vereinnahmte Abmahngebühren würden vom Anwalt zurückerstattet. "Mit Schreiben vom 29.6.2006 hat sich Herr RA Sebastian von Alvensleben nunmehr verpflichtet, alle bereits vereinnahmten Gebühren im Zusammenhang mit der Abmahnaktion 'Jahreswagen' zurück zu erstatten. Er ist ebenfalls nach eigenen Angaben nicht mehr Vertreter der Advantage Automobile AG", sagte Verbandsjustiziar Dirk Weinzierl. (pg)
"Jahreswagen"-Abmahnungen gegenstandlos
Kfz-Gewerbe Bayern wehrt sich erfolgreich gegen Massenabmahnung