Besitzer schwerer Geländewagen müssen künftig die volle Kraftfahrzeugsteuer für Pkw zahlen. Dies geht aus einem am Mittwoch verkündeten Beschluss des Bundesfinanzhofs (Az.: VII B 333/05) in München hervor. In einem Eilverfahren hat das oberste deutsche Finanzgericht entschieden, dass für Kombinationsfahrzeuge ungeachtet ihres Gesamtgewichts die Pkw-Steuer zu erheben sei. Anderes gelte nur, wenn das Fahrzeug nach seiner Bauart und Einrichtung als Lkw anzusehen ist, also vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt ist.
Der Beschluss betrifft die Besteuerung großer und leistungsstarker Geländewagen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen liegt. Solche Fahrzeuge waren lange Zeit mit der wesentlich niedrigeren Lkw-Steuer besteuert worden. Durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung hatte der Gesetzgeber die Begünstigung im Mai 2005 aufgehoben (wir berichteten). Einige Finanzgerichte, zuletzt das in Düsseldorf, vertraten die Meinung, die Fahrzeuge seien nach EU-Recht keine Pkw und weiterhin als Lkw einzustufen. Der Bundesfinanzhof trat dieser Auffassung nun entgegen. (ab)