Profis wissen: Es ist nicht egal, welches Öl nachgefüllt wird. Das sollte auch immer wieder Richtung Werkstattkunden kommuniziert werden, die sich über den hohen Preis auf der Rechnung für den Ölwechsel wundern. In der Diskussion um das richtige Motorenöl wird man sehr schnell auf das Thema Freigaben kommen.
Richtig ist: Es muss nicht das vom Hersteller gebrandete Motorenöl sein. Die Automobilhersteller haben erkannt, dass sie für ein Motorenöl mehr Geld verlangen können, wenn das eigene Logo darauf klebt.
Wichtig sind aber die spezifischen Freigaben und davon gibt es viele: Zum Beispiel BMW Longlife-04, VW 507.00 oder Mercedes-Benz 228.51. Nur wenige Automobilhersteller schreiben allgemeine Ölqualitäten gemäß ACEA (Europäischer Fahrzeugherstellerverband) oder API (Amerikanisches Öl-Institut) vor. Auf jeden Fall sollte man die Vorgaben des Herstellers beachten. Diese findet man in der Bedienungsanleitung oder im Serviceheft. Nur wenn diese Freigabe auf dem Kanister vermerkt ist, kann das Öl bedenkenlos verwendet werden. Ansonsten gefährdet man die Herstellergarantie.
Das darf der Hersteller verlangen
Kann der Fahrzeughersteller für seine Fahrzeuge die Verwendung seiner eigenen Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten oder der Schmierstoffe eines bestimmten Schmierstoffproduzenten verlangen?Nein, außer wenn der Fahrzeughersteller für die Produkte bezahlt (z. B. kostenloser Kundendienst, Rückrufaktionen).Kann der Fahrzeughersteller für seine Fahrzeuge die Verwendung seiner eigenen Schmierstoffe und anderer Flüssigkeiten oder der Schmierstoffe eines bestimmten Schmierstoffproduzenten empfehlen?Ja, einfache Empfehlungen sind zulässig, aber sie dürfen nicht vorgeschrieben werden. Der Fahrzeughersteller kann nur eine Mindestqualität und Leistungsniveaus (API, ACEA, Hersteller-Standard) auferlegen.Wird die Garantie ungültig bzw. erlischt die gesetzliche Gewährleistung, wenn die Empfehlung des Fahrzeugherstellers nicht befolgt wird?Nein, der Fahrzeughersteller kann seine Garantie nicht zurückziehen bzw. die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, wenn verwendete Schmierstoffe und andere Betriebsstoffe den Anforderungen des Fahrzeugherstellers in Bezug auf Qualität und technische Leistung entsprechen.Können Kunden einen Schmierstoff ihrer Wahl wählen, solange er den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers entspricht?Ja, es steht ihnen frei, ihre gewünschte Marke zu wählen, solange diese den technischen Anforderungen des Fahrzeugherstellers entspricht.Was ist mit Wartungspaketangeboten mit fixem Preis, die Schmierstoffe enthalten, zu deren Handhabung ich aufgefordert werde?Der Fahrzeughersteller darf nicht den Verkaufspreis diktieren. Er würde gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Außerdem würden Wartungspaketangebote, die spezifische Schmierstoffe beinhalten und Sie davon abhalten, konkurrierende Produkte zu kaufen, als Wettbewerbsverbot ausgelegt werden.Quelle: UEIL
- Ausgabe 02/2019 Seite 52 (253.9 KB, PDF)