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Partikelmessung: Bund beschließt Übergangsregelung

08.09.2022 14:03 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bei der Partikelmessung gilt eine Übergangsregelung.
© Foto: Gutmann

Weil zum Jahreswechsel nicht genügend Abgastester zur Verfügung stehen werden, soll es eine Übergangsregelung geben. Diese gilt für Betriebe aber nur bei verbindlicher Gerätebestellung bis zum 1. November 2022.

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Die Mitte 2021 geründete Task Force Gruppe, die sich u.a. aus Experten des ASA-Verbandes, des Verkehrsministeriums, Mitarbeitern der DAkkS, Sachverständigen der Prüforganisationen, Kalibrierlaboren u.a. zusammensetzt, hat in den Task-Force-Meetings im Juni und jetzt erst kürzlich im August den gegenwärtigen Stand der Entwicklungen der Partikelzählmessgeräte bei den Herstellern abgefragt. Hintergrund sind die unerfreulichen weltpolitischen Entwicklungen, die immer wieder zu Lieferengpässen bei wichtigen Teilen für die Produktion, bzw. bereits zu Verzögerungen der Geräte für die Baumusterprüfung führen.


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Partikelmessung: Übergangsregelung beschlossen

Dies führt dazu, dass zum 1. Januar 2023, dem Startpunkt für die PN-Messung (PN: Partikelmessung), keine ausreichende Marktabdeckung gewährleistet sein wird. Damit wird nach heutigem Stand erst in den ersten 3 bis 6 Monaten gerechnet werden können. Das Verkehrsministerium hat deshalb eine Übergangsregelung angekündigt, die am 02.09. an die berechtigten Untersuchungsstellen verteilt wurde. Harald Hahn, Leiter des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte des ASA-Verbandes, erläuterte die wichtigsten Punkte der Übergangsregelung gegenüber ASP. Eine Zusammenfassung:

  • Alle Untersuchungsstellen, die zum 01.01.23 bereits mit PN-Geräten beliefert wurden, müssen die PN-Messung durchführen.
  • Verfügen sie noch nicht über ein PN-Messgerät, dürfen sie über den 01.01.23 hinaus für den noch festzulegenden Zeitraum das Verfahren der Trübungsmessung anwenden.
  • Die Möglichkeit, von der Übergangsfrist Gebrauch zu machen, besteht jedoch ausschließlich dann, wenn die berechtigten Stellen den schriftlichen Nachweis einer verbindlichen Bestellung eines PN-Messgerätes erbringen können.
  • Aus diesem Nachweis muss unmissverständlich deutlich werden, dass die verbindliche Bestellung eines PN-Messgerätes bis zum 01.11.2022 erfolgt ist.
  • Die Bundesregierung behält sich vor, entsprechende Verfahren zur stichprobenartigen Kontrolle festzulegen.
  • Nach einer Abschätzung der Marktverfügbarkeiten wird voraussichtlich im Oktober die restriktiv gefasste Übergangsregelung in Kraft gesetzt und der Zeitraum für den die Übergangsregelung gilt festgelegt.

Dieser Zeitraum wird, wie erwähnt, erst im Oktober festgelegt, da man dann viel besser abschätzen kann, wieviel Baumusterprüfungen bereits erteilt worden sind, wieviel Kalibrierlabore in der Lage sind, die neuen PN-Zähler zu kalibrieren und wie sich die Liefersituation bis dahin entwickelt hat. Wer dann bis zu diesem Stichtag noch kein Partikelzählmessgerät vorweisen kann bzw. bestellt hat, kann nicht die Übergangsregelung wahrnehmen.

Harald Hahn empfiehlt daher dringend, dass die Werkstätten sich die Bestellung bestätigen lassen sollen, um einen Nachweis hierüber zu haben. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Anforderungen, wie eine gültige Baumusterprüfung und gültiger Softwarestand, aber auch die Funktionalität im Zusammenspiel mit der vorhandenen Messtechnik, vertraglich festgehalten sind.

Harald Hahn, Leiter des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte des ASA-Verbandes, erläuterte die wichtigsten Punkte der Übergangsregelung gegenüber ASP
© Foto: ASA

Dass die Liefersituation ziemlich angespannt ist, ist allen Beteiligten bewusst geworden. "Bis Ende des Jahres haben die Gerätehersteller angedeutet ca. 11.000 bis 15000 Geräte liefern zu können", so Hahn. "Voraussetzung hierfür ist aber eine positive Baumusterprüfung durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt)."

Ab Januar kalkuliert man dann mit ca. 2.000 bis 3.000 Einheiten pro Monat. Hierauf haben sich die Gerätehersteller bereits eingerichtet. Hinzu kommt aber noch, dass der Bedarf an Partikelzählmessgeräten noch nicht abgeschätzt werden kann. Neben den Fragen, wieviel Euro 6/VI Fahrzeuge in den ersten Monaten des Jahres 2023 überhaupt zur AU kommen, ist natürlich grundsätzlich die Frage offen, wieviel Werkstätten sich mit der PN-Messung auseinandersetzen werden und auch Equipment kaufen. Bei den Prüforganisationen liegt der Bedarf geschätzt bei 12.000 bis 15.000 Einheiten, bei den Werkstätten gibt es ca. 35.000 AU-Berechtigungen.

Da bei allen Herstellern das Motto „First in – First out“ gilt, empfiehlt Hahn sich auf der bevorstehenden Automechanika bei den Herstellern direkt über die Geräte zu informieren und dann dort oder unmittelbar danach zu bestellen.

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