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19.05.2008 12:02 Uhr
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Randinformationen

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Die Messe Frankfurt veranstaltet vom 29. bis 31. Oktober 2008 die Automechanika St. Petersburg und vom 21. bis 15. November 2008 die Automechanika Argentina in Buenos Aires. Die Teilnahme an der Messe in Argentinien wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen eines deutschen Gemeinschaftsstandes finanziell gefördert. Weitere Infos gibt es unter www.automechanika.de oder bei der ASA-Geschäftsstelle.

Für Mitglieder des ASA-Verbandes gibt es bei der Sixt AG attraktive Sonderkonditionen für Mietwagen. Der bestehende Rahmenvertrag wurde nun um ein weiteres Jahr verlängert. Auskünfte erteilt die ASA-Geschäftsstelle.

Kontakt

Geschäftsstelle

ASA Bundesverband

Tel. 0 71 56/95 83-87

Fax 0 71 56/95 83-88

asa-geschaeftsstelle@t-online.de

www.asa-verband.de

Neue Maschinenrichtlinie: Auswirkungen auf Fahrzeughebebühnen

Schon jetzt beachten

Die neue Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42 EG tritt am 29. Dezember 2009 in Kraft. "Vor allem bei langfristigen Projekten oder Bestellungen, die nach dem 29. Dezember 2009 ausgeliefert werden, ist die neue MRL schon jetzt zu berücksichtigen", sagt Dieter Paul, Vorsitzender des ASA-Arbeitskreises Hebebühnen. Hebebühnen für Kraftfahrzeuge sind als gefährliche Maschinen nach Anhang IV der MRL eingestuft. Für das Inverkehrbringen dieser Maschinen ist eine EG-Baumusterprüfung nach Anhang IX der MRL sowie eine interne Fertigungskontrolle bei der Herstellung vorgeschrieben. Die EG-Baumusterprüfbescheinigung kann nur eine notifizierte Stelle (notified body) erstellen. "An Stelle der EG-Baumusterprüfung kann auch ein umfassendes Qualitätssicherungssystem durch den Hersteller angewandt werden. Dieses ist in Anhang X der MRL beschrieben und nicht mit dem QM-System nach DIN/EN 9001 zu verwechseln", so Paul. Sofern für gefährlich eingestufte Maschinen eine europaweit harmonisierte Norm existiert und die Maschinen nach dieser Norm gebaut und bestätigt werden, ist eine interne Fertigungskontrolle gemäß Anhang VIII der MRL ausreichend.

Abgasuntersuchung über 2010 hinaus gesichert

Leitfaden 4 vor Umsetzung

Der Einführung des AU-Leitfadens 4 steht jetzt nichts mehr im Wege. Er soll bis zum 1. Dezember 2008 umgesetzt werden. Schwieriger Diskussionspunkt sei die Thematik Lkw rund um die EU-Richtlinie 2005/55 gewesen, so Harald Hahn, Vorsitzender des ASA-Arbeitskreises Diagnose. Diese Richtlinie schreibt die Einführung einer NOx-Kontrolle für alle Lkw ab Erstzulassung Oktober 2007 vor. "Fahrzeuge mit OBD, die unter diese Richtlinie fallen, sind mit heutigen OBD-Prüfverfahren während der AU nicht prüfbar", so Hahn. Nun wurde eine Öffnungsklausel eingeführt, die es den Fahrzeugherstellern erlaubt, das bei Pkw bereits bekannte Verfahren anzuwenden. Dazu müssen sie das Prüfverfahren verbindlich vorgeben sowie die eindeutige Identifizierung sicherstellen und die entsprechenden Daten vorlegen. Eventuell vorhandene NOx-relevante Fehlerspeichereinträge werden gesondert bewertet und im Feld Bemerkungen mit dem Hinweis "NOx-relevanter Eintrag" vermerkt. Die AU gilt dabei dennoch als bestanden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass AU-Geräte, die nach Leitfaden 1 und 2 arbeiten, nur bis zum 31.12.2009 eingesetzt werden dürfen. "Die Einführung des AU-Leitfadens 4 ist die Gelegenheit für Werkstätten, jetzt auf moderne AU-Geräte umzustellen. Gerüchten, wonach es nach 2010 keine AU mehr geben wird, sind damit endgültig der Nährboden entzogen", betont Hahn.

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