Finanzkonditionen für den Mittelstand
Unser Finanzautor Michael Vetter hat auf Basis seiner Beratungen mittelständischer Betriebe und deren Erfahrungen mit Banken einen Katalog definiert, der die Ansprüche und Wünsche wiedergibt, die Unternehmer an ihre Bank haben, die aber offensichtlich selten erfüllt werden.
Um es gleich vorwegzunehmen, nein, der Katalog ist nicht repräsentativ. Allerdings beruht er auf zahlreichen Beratungsgesprächen unseres Autors für mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Und offensichtlich haben viele dieser Unternehmen ähnliche Probleme in ihrer Beziehung zur Bank. Geprägt werden die Wünsche und Ansprüche der Bankkunden ganz klar auch von drei Themen. Zum einen spiegelt sich der massive Vertrauensverlust der Unternehmer in die Finanzbranche als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise wider. Zum anderen sind viele Unternehmer verunsichert, welche Folgen die Einführung von Basel III bei künftigen Kreditvergaben haben wird. Schließlich beklagen viele Unternehmer, keine Kenntnis von den hierarchischen Strukturen ihres Kreditinstitutes zu haben. Insbesondere mögliche Veränderungen in den Aufgabenbereichen, die oft mit veränderten Gesprächspartnern einhergehen oder Informationen zu den individuellen Kompetenzen und Fachgebieten der jeweiligen Gesprächspartner zu erhalten, würden sich viele Unternehmer rechtzeitig und regelmäßig wünschen. Das gilt übrigens unabhängig von der jeweiligen Finanzdienstleistung. Diese Aussage gilt ebenfalls für die Begriffe Offenheit und Transparenz, die, so wird unternehmerseitig oftmals argumentiert, nicht nur für den Kunden, sondern auch für die Bank gelten sollte.
Zur besseren Verständlichkeit werden die Themen nachfolgend in die drei wesentlichen Finanzbereiche Zahlungsverkehr/ Auslandsgeschäft, Geldanlage und Kreditgeschäft unterteilt.
1. Zahlungsverkehr/ Auslandsgeschäft
Informationen über eine Optimierung des bestehenden Kontoführungsmodells. Eine Vielzahl der Kunden hat ihr ursprüngliches Kontoführungsmodell bisher offenbar so gut wie gar keiner kritischen Prüfung unterzogen;
aktive Hinweise der Banken auf Möglichkeiten zur Unterstützung wesentlicher Bankdienstleistungen durch so genannte „Electronic-Banking“-Produkte. Durch die rapide voranschreitende Entwicklung in der Datenverarbeitung sehen Betriebsverantwortliche hier zum Teil große Optimierungsmöglichkeiten;
Hinweise auf die Modalitäten bei vorübergehenden Kontoüberziehungen (Stichworte: kommentarlose Rückgaben von Lastschriften oder teure Überziehungszinsen). Hierbei handelt es sich offenbar um eine sprichwörtliche „Black Box“, weil das Prozedere bankseitig oft kaum vermittelt wird;
Alternativen zum oft kostspieligen Überziehungs- oder Kontokorrentkredit auf dem Geschäftskonto sowie Details über die Preisfindung der jeweiligen Zinssatzhöhe. Auch hier wird offensichtlich zu wenig mit dem Kunden geredet und erklärt.
Bankseitige Hinweise zu möglichen Umschuldungen, wenn das Geschäftskonto seit Längerem einen Debetsaldo ausweist. Ein solcher Service wäre zwar wünschenswert, aber nach Meinung eines Großteils der Betriebsverantwortlichen eben nicht zwingend, da der Kunde seine Kontodispositionen schließlich selbst im Griff haben sollte;
Zusatzdienstleistungen wie Beratung bei Einzel- und Gemeinschaftskonten, Kontovollmachten und Verfügungen über das Ableben des Kontoinhabers hinaus. Eigentlich handelt es sich hier zunächst eher um Randthemen, die aber im Laufe der Jahre ein weitaus größeres Gewicht als ursprünglich erwartet bekommen können (Regelung der Erbfolge, Änderung in Unternehmenshierarchien usw.);
Einschätzungen über Wechselkurserwartungen zumindest der wichtigsten Währungen;
Darstellung von Absicherungsmöglichkeiten bei Währungs- und Zinsrisiken;
fundierte Brancheneinschätzungen sowohl auf in- und ausländischen Märkten;
Detailinformationen zu alternativen Zahlungsmöglichkeiten wie Akkreditiven etc.
2. Geldanlage
Forderung nach völliger Kostentransparenz bei jeder Form von Geldanlage. Dies betrifft sowohl die unmittelbar erkennbaren Transaktions- und Verwaltungskosten als auch jene Kosten, die beispielsweise in Wertpapierkursen oder in Investmentfonds „versteckt“ sind;
Dieser Wunsch nach Transparenz gilt ebenfalls für die Darstellung der Vor- und Nachteile vor allem bezüglich Sicherheit und Rentabilität bei der heutigen Vielzahl unterschiedlicher Geldanlageformen;
Ergänzende Angebote auch von Finanzanbietern, die nicht aus dem eigenen Bankinstitut bzw. aus der jeweiligen Bankengruppe stammen;
Bankseitige „Überwachung“ einschließlich entsprechender Hinweise zu Strategieänderungen der Anlagepositionen, soweit diese über das Normalmaß etwa von Tages- oder Termingeldkonten hinausgehen;
Hinweise seitens der Bank, wenn sich höhere Geldbeträge auf dem Geschäftskonto befinden, die in der Regel entweder gar nicht oder nur minimal verzinst werden.
3. Kreditgeschäft
Erwartet wird ein hohes Maß an Transparenz im Vorfeld von Kreditentscheidungen. Diese Transparenz sollte neben den Kriterien der individuellen Kreditentscheidung die jeweiligen Zinsen und sonstigen Gebühren ebenso umfassen wie weitere, wichtige im Kreditvertrag formulierte Details (eventuelle Kreditverkäufe, Kreditsicherheiten, vorzeitige Tilgungen usw.);
Bankseitige Begleitung des Kreditengagements und des jeweiligen Kreditbedarfs während der gesamten Kreditlaufzeit (Umschuldungsvorschläge, Einbindung von öffentlichen Kreditgebern bzw. von Bürgschaftsbanken etc.) sowie wiederholte Darstellung der Entwicklung der Kreditwürdigkeit/ Bonität (vor allem Erläuterung der Beurteilungsverfahren „Rating“ und „Scoring“);
Ebenfalls regelmäßige Gespräche über die Bewertungskriterien der Kreditsicherheiten (Stichwort: Transparenz) und gegebenenfalls bankseitige Hinweise auch auf eine mögliche Verringerung der ursprünglichen Sicherheiten;
In Abstimmung mit dem Verantwortlichen wird zumindest sporadisch auch eine betriebliche Beratung meist gemeinsam mit dem Steuerberater gewünscht. Damit ist keineswegs eine „zweite Geschäftsführung“, sondern lediglich eine unterstützende Tätigkeit gemeint. Michael Vetter