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ASA-News: Gefährdungspotenzial

07.03.2019 15:08 Uhr
Prüfstand AHS-Prüftechnik
Im Umgang mit Prüfständen ist entsprechende Sorgfalt nach den DGUV-Regeln gefordert.
© Foto: AHS-Prüftechnik

2018 wurden die Unfallverhütungsvorschriften für Werkstattbetriebe modernisiert. Im Umgang mit Rollenbrebsprüfständen, Rollenleistungsprüfständen, Plattenbremsprüfständen und Gelenkspieltestern ist nach den DGUV-Regeln entsprechende Sorgfalt gefordert.

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im vergangenen Jahr die Unfallverhütungsvorschriften für Werkstattbetriebe modernisiert. Die neuen Regeln betreffen Hersteller von Werkstattausrüstung, aber auch Werkstattbetreiber. Rollenbremsprüfstände, Rollenleistungsprüfstände, Plattenbremsprüfstände und Gelenkspieltester bergen bei falscher Anwendung und Unachtsamkeit erhöhte Verletzungsrisiken. Entsprechende Sorgfalt ist nach den DGUV-Regeln im Umgang mit diesen Einrichtungen gefordert.

Bei Rollenbremsprüfständen besteht die Gefahr zum einen in den sich drehenden, mit einer rauen Oberfläche (oder Reibbelag) versehenen Prüfrollen und den offenen Vertiefungen zwischen den Rollen (Gefahr des Hereintretens). Prüfstände über Arbeitsgruben müssen mit entsprechenden Abschaltvorrichtungen bei Betreten der Grube aus­gestattet sein.

Die bekannten Regeln wurden in der neuen DGUV weiter ergänzt. Neu hinzugekommen sind Gefährdungen durch Plattenprüfstände (überflur, Stolpergefahr), Fahrwerkstester (oszillierende Platten), Gelenkspieltester (Quetschgefahr) und schnelllaufende Rollen(leistungs)prüfstände. Sie simulieren bis zu 300 km/h. Gefahren entstehen hier durch schnell ­rotierende Räder/Reifen als auch durch die Übertragung der Radleistung auf die Rolle. Hierbei können sich Gummiteile, Fremdkörper im Profil, Ausgleichs­gewichte etc. lösen bzw. kann der Reifen unter der erhöhten Belastung bersten. Erforderliche Sicherheitsvorkehrungen nach DGUV sind hier:

  • Vor der Prüfung Reifenzustand, -druck und Speedindex kontrollieren.
  • Kein Aufenthalt von Personen in unmittelbarer Umgebung des Fahrzeuges (außer Prüfer im Fahrzeug).
  • Zu prüfende Fahrzeuge sind mit entsprechenden Hilfsmitteln zu fixieren (Zurrgurte, Anlaufrollen).
  • Aufgrund der hohen Lärmentwicklung während der Messung sollte der Prüfraum Schall absorbierend gestaltet sein und Mitarbeiter geeigneten Gehörschutz tragen.
  • Zudem erfordert der Betrieb des Leistungsprüfstands eine Absauganlage mit hoher Absaugleistung und Temperaturbeständigkeit.

Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).

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