Die Weiterentwicklung der Scheinwerfertechnik hat in den letzten Jahren viele neue Möglichkeiten der Beleuchtung geschaffen. Durch die Einführung von Xenon-, LED- und Lasertechnik bis hin zu organischen Leuchtdioden (OLED) wurden Beleuchtungssysteme an Fahrzeugen nicht nur immer leistungsstärker, sondern auch komplexer. Grundsätzlich gilt: Um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, ist eine präzise Einstellung der Scheinwerfer wichtiger denn je - eine bedeutende Aufgabe für Werkstätten und Prüforganisationen.
Beim Licht-Sicht-Test 2025 hatte mehr als jeder vierte Pkw (27,8 Prozent) Mängel an der Beleuchtung. Bei den Nutzfahrzeugen waren es 32,1 Prozent. Bei den Pkw waren 19,7 Prozent der Hauptscheinwerfer nicht in Ordnung. Der Anteil der Blender mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern lag bei 9,5 Prozent. Zu niedrig eingestellte Scheinwerfer sind in 8,5 Prozent der Fälle bemängelt worden. Was bei der Einrichtung eines konformen Scheinwerfereinstellungsprüfplatzes zu beachten gibt, ist in der HU-Scheinwerfereinstellrichtlinie vorgegeben - zuletzt geändert mit dem Verkehrsblatt 9/2025. Die Richtlinie gibt vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn das Scheinwerfereinstellprüfgerät für die HU genutzt werden soll. Anerkannte Prüfstützpunkte (PSP) müssen sich an diese Richtlinien bezüglich Fahrzeugaufstellflächen und Scheinwerfereinstellprüfgeräten halten.
Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei TÜV SÜD Auto Service GmbH in München, weist auf die besonderen Herausforderungen in der Praxis hin: "Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Aufstellfläche des SEP gelegt werden. Hier gilt es, besonders niedrige Toleranzwerte im Rahmen der Kalibrierung zu beachten." Sein Tipp: "Praktikabel und zuverlässig ist ein vor der Standfläche des Fahrzeuges befestigtes und nivelliertes Schienensystem für das SEP."
Ist dieses nicht für das eigene Gerät verfügbar, biete sich die Teilentfernung des Bodens mit anschließendem Ausgießen mit Betonvergussmasse an, erklärt Sieber weiter. Ähnliches gelte für die Fahrzeug-Aufstellfläche. Hier könne neben befestigten Betonflächen oder Flächen mit Fliesenbelägen auch mit nivellierbaren Hebebühnen oder Rampen gearbeitet werden.
- Ausgabe 10/2026 Seite 037 (686.5 KB, PDF)