Jeder verdient eine zweite Chance. Diesem Urteil schlossen sich Mitte Januar auch knapp 60 Prozent der Teilnehmer bei unserer Frage der Woche im Internet an. Gefragt wurde, ob Werkstätten, die bei Werkstatttests negativ abschneiden, mit Vertragskündigung bestraft werden sollten. Nein, meinten 58 Prozent der Teilnehmer, denn Tests seien nur Momentaufnahmen. Jeder Betrieb müsse die Chance erhalten, aus eigenen Fehlern zu lernen.
Solche Tests führen zur Qualitätssicherung regelmäßig nicht nur Automobilhersteller in ihren Servicenetzen, sondern auch Werkstattsystemanbieter durch. In den internen Tests geht es vor allem darum, Arbeits- und Servicequalität innerhalb der Organisation zu überprüfen und Ansätze für Prozessverbesserungen zu finden. In Einzelfällen werden je nach Hersteller oder Systemanbieter auch vertragliche Konsequenzen aus schlechtem Abschneiden von Partnern gezogen. Das forderten auch 41 Prozent unserer Umfrageteilnehmer, die ein wiederholtes unterdurchschnittliches Abschneiden bei internen Tests als berechtigten Anlass für eine Vertragsbeendigung sehen. Dass jeder eine zweite Chance verdient, darüber ist man sich nicht einmal vor Gericht einig (vgl. Beitrag S. 62). Während das Oberlandesgericht Düsseldorf das schlechte Abschneiden eines Servicebetriebs bei einem von einer Zeitschrift durchgeführten Werkstatttest als ausreichenden Grund für eine fristlose Vertragskündigung durch den Hersteller bewertete, urteilten die Richter des OLG Frankfurt in einem ähnlich gelagerten Fall ganz anders.
Sie waren der Meinung, dass man aus dem einzelnen Test nicht auf die grundsätzliche Leistungsfähigkeit des ganzen Werkstattteams schließen könne und ließen in ihrer Urteilsbegründung durchblicken, dass sie auch im Fall des OLG Düsseldorf anders entschieden hätten – vielleicht bekommen die Richter am Rhein ebenfalls eine zweite Chance.
Frank Schlieben, Chefredakteur