Haben Sie in Ihrer Werkstatt schon wieder von Winter- auf Frühjahrsservice umgestellt? Dann haben Sie sicher auch schon geprüft, ob mit ihrem Klimaservicegerät alles in Ordnung ist? Ob die Mitarbeiter neue Schulungen brauchen und ob sie beispielsweise genügend Kältemittel zum Nachfüllen reparierter Anlagen zur Verfügung haben? Bei R134a ist das aktuell kein Problem. Das neue Kältemittel R1234yf hingegen ist im wahrsten Sinn des Wortes ein leicht flüchtiger Stoff. Denn kaufen kann man das Mittel über die gewohnten Einkaufsquellen aktuell nicht. Es gibt schlicht und ergreifend kein R1234yf in ausreichender Menge, sagen selbst die Produzenten.
Das macht aber nichts, denn es gibt zur Zeit auch fast keine Autos, die mit dem neuen Mittel befüllt sind. Auch die neue B-Klasse von Mercedes-Benz, die als eines der ersten Autos das neue Klimagas an Bord haben sollte, kühlt mit R134a. Das ist bei neuen Fahrzeugen eigentlich verboten und allenfalls noch mit Ausnahmegenehmigung des KBA zulässig. Aber auch die gibt es nicht, weil der eingetretene Fall der Nichtversorgung mit dem neuen Kältemittel nicht vorgesehen war. Gekniffen sind derzeit vor allem die Automobilhersteller. Denn die müssen eigentlich alle Fahrzeuge mit Typprüfung ab dem 1.1.2011 mit dem neuen Kältemittel befüllen. Um die Typprüfung auf legalem Weg zu erlangen, bedienen sie sich derzeit allerlei Kunstgriffe und Tricks bei der Musterabnahme ihrer Fahrzeuge.
Auf Dauer wird das nicht helfen und es wäre an der Zeit, dass die Kältemittelproduzenten DuPont und Honeywell endlich klar und deutlich sagen, was Sache ist bei R1234yf.
Wir haben für Sie die wichtigsten aktuell bekannten Fakten zum Thema zusammengetragen (S. 10, S. 40-44). Wenn Sie noch tiefer in die Klimaservicewelt einsteigen wollen, können Sie das auf unserer Homepage tun: www.autoservicepraxis.de/kaeltemittel
Frank Schlieben, Chefredakteur
- Ausgabe 3/2012 Seite 3 (95.4 KB, PDF)